Prüfung Sekundärrecht an Grundfreiheiten durch EuGH
Verfasst: Samstag 23. Dezember 2017, 11:00
Servus!
Die meisten Entscheidungen des EuGH betreffen ja - als heimlicher Motor der Integration - die Prüfung nationalen Rechts. Adhoc habe ich aber keine Entscheidung des EuGH ausfindig machen können - ggf stell ich mich bei der Suche auf Curia auch zu doof an -, in der der EuGH Sekundärrecht (insb eine EU-RL) unmittelbar an Grundfreiheiten prüft. Bei RL ist das ja auch unwahrscheinlich, weil es immer den nationalen Umsetzungsakt gibt; aber auch dort könnte man ja inzident prüfen, ob überhaupt das Sekundärrecht so umgesetzt werden kann.
Hat irgendjemand eine Idee für ein Rechtsgebiet, indem der EuGH dies mal gemacht hat?
Grüße
Tibor
Die meisten Entscheidungen des EuGH betreffen ja - als heimlicher Motor der Integration - die Prüfung nationalen Rechts. Adhoc habe ich aber keine Entscheidung des EuGH ausfindig machen können - ggf stell ich mich bei der Suche auf Curia auch zu doof an -, in der der EuGH Sekundärrecht (insb eine EU-RL) unmittelbar an Grundfreiheiten prüft. Bei RL ist das ja auch unwahrscheinlich, weil es immer den nationalen Umsetzungsakt gibt; aber auch dort könnte man ja inzident prüfen, ob überhaupt das Sekundärrecht so umgesetzt werden kann.
Hat irgendjemand eine Idee für ein Rechtsgebiet, indem der EuGH dies mal gemacht hat?
Grüße
Tibor