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Prüfung Sekundärrecht an Grundfreiheiten durch EuGH

Verfasst: Samstag 23. Dezember 2017, 11:00
von Tibor
Servus!

Die meisten Entscheidungen des EuGH betreffen ja - als heimlicher Motor der Integration - die Prüfung nationalen Rechts. Adhoc habe ich aber keine Entscheidung des EuGH ausfindig machen können - ggf stell ich mich bei der Suche auf Curia auch zu doof an -, in der der EuGH Sekundärrecht (insb eine EU-RL) unmittelbar an Grundfreiheiten prüft. Bei RL ist das ja auch unwahrscheinlich, weil es immer den nationalen Umsetzungsakt gibt; aber auch dort könnte man ja inzident prüfen, ob überhaupt das Sekundärrecht so umgesetzt werden kann.

Hat irgendjemand eine Idee für ein Rechtsgebiet, indem der EuGH dies mal gemacht hat?

Grüße
Tibor

Re: Prüfung Sekundärrecht an Grundfreiheiten durch EuGH

Verfasst: Samstag 23. Dezember 2017, 12:54
von Schnitte
Eine echte Prüfung des Sekundärrechts an Hand der Grundfreiheiten wäre mir auch nicht bekannt. Es gibt vereinzelt Fälle, in denen der EuGH so etwas andeutet (z.B. Kieffer und Thill, Rdnr. 27 m.w.N.), aber einen Fall, wo tatsächlich mal eine echte Prüfung vorgenommen worden wäre oder gar ein Sekundärrechtsakt wegen Verstoßes gegen Grundfreiheiten aufgehoben worden wäre, habe ich noch nie gesehen. Was häufiger mal vorkommt, ist, dass der EuGH eine grundfreiheitenkonforme Auslegung von Sekundärrecht vorgenommen hat, d.h. Sekundärrecht so ausgelegt hat, dass die Grundfreiheiten voll zur Geltung kommen (z.B. Delhaize, Rdnr. 26). Ansonsten ist der Ansatz der, dass Sekundärrecht die Grundfreiheiten konkretisiert, aber nicht beschränkt.

Und hier noch Litertaur zum Thema: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9 ... freiheiten

Re: Prüfung Sekundärrecht an Grundfreiheiten durch EuGH

Verfasst: Samstag 23. Dezember 2017, 13:12
von Tibor
Ah, super. Das bestätigt erstmal meine Vermutung. Vielen Dank für die Quellennachweise.