Bildnis eines Gegenstandes per eBay Auktion verkaufen
Verfasst: Samstag 23. Dezember 2017, 23:57
Hallo liebe Jurawelt-Community!
Vor einiger Zeit habe ich von einem Fall gelesen, dass in Großbritannien das Bild einer Spielkonsole verkauft wurde. Der Verkaufspreis lag ungefähr bei dem Preis der eigentlichen Spielkonsole. In einer Diskussion mit einem Freund, haben wir uns nun gefragt, wie ein solcher Fall hier in Deutschland behandelt werden würde.
So kamen wir zu dem Entschluss, dass wenn ein Gegenstand mit dem Titel "Bild einer Xbox One 500GB inkl. FIFA18 Bundle" mit einem festen Preis, also ohne Auktion, verkauft wird, wahrscheinlich der Kaufvertrag auf Grund eines Inhaltsirrtums angefechtet werden kann. Die erste Frage wäre, ob dies überhaupt so richtig ist.
Nun haben wir uns allerdings die viel entscheidendere Frage gestellt, nämlich, was passiert, wenn der Gegenstand, in diesem Falle ein Bild einer Spielkonsole, welches auch so im Titel und der Beschreibung der Auktion als solches deklariert und angegeben wird, über eine Auktion, mit dem Startgebot von einem Euro, verkauft wird. Hier, so denken wir [Laien], steht doch kein fester Preis, welcher mit dem Gegenstand selbst verglichen werden kann, im Raum. So gesehen dürfte also auch kein Inhaltsirrtum vorliegen, da der Mindestpreis von einem Euro schließlich im Verhältnis zu dem angebotenen Gegenstand liegt, nämlich dem Ausdruck eines Bildes einer Spielkonsole.
Inwiefern ließe sich der Verkauf in einem solchen Fall dennoch anfechten? Hat man als Käufer grob fahrlässig gehandelt, indem man Beschreibung und Titel der Auktion ignoriert/überlesen hat, oder kann man sich auf ein Gesetz berufen?
Wir danken vielmals im Voraus für Antworten diesbezüglich und wünschen frohe Festtage!
Vor einiger Zeit habe ich von einem Fall gelesen, dass in Großbritannien das Bild einer Spielkonsole verkauft wurde. Der Verkaufspreis lag ungefähr bei dem Preis der eigentlichen Spielkonsole. In einer Diskussion mit einem Freund, haben wir uns nun gefragt, wie ein solcher Fall hier in Deutschland behandelt werden würde.
So kamen wir zu dem Entschluss, dass wenn ein Gegenstand mit dem Titel "Bild einer Xbox One 500GB inkl. FIFA18 Bundle" mit einem festen Preis, also ohne Auktion, verkauft wird, wahrscheinlich der Kaufvertrag auf Grund eines Inhaltsirrtums angefechtet werden kann. Die erste Frage wäre, ob dies überhaupt so richtig ist.
Nun haben wir uns allerdings die viel entscheidendere Frage gestellt, nämlich, was passiert, wenn der Gegenstand, in diesem Falle ein Bild einer Spielkonsole, welches auch so im Titel und der Beschreibung der Auktion als solches deklariert und angegeben wird, über eine Auktion, mit dem Startgebot von einem Euro, verkauft wird. Hier, so denken wir [Laien], steht doch kein fester Preis, welcher mit dem Gegenstand selbst verglichen werden kann, im Raum. So gesehen dürfte also auch kein Inhaltsirrtum vorliegen, da der Mindestpreis von einem Euro schließlich im Verhältnis zu dem angebotenen Gegenstand liegt, nämlich dem Ausdruck eines Bildes einer Spielkonsole.
Inwiefern ließe sich der Verkauf in einem solchen Fall dennoch anfechten? Hat man als Käufer grob fahrlässig gehandelt, indem man Beschreibung und Titel der Auktion ignoriert/überlesen hat, oder kann man sich auf ein Gesetz berufen?
Wir danken vielmals im Voraus für Antworten diesbezüglich und wünschen frohe Festtage!