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Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 13:38
von mrmojo
Hallo,

ich schliesse mit jemandem einen mündlichen arbeitsvertrag.
nach welcher norm habe ich anspruch auf einen arbeitsvertrag in schriftform als kopie?

gibt es vllt eine allgemeine norm des bgb die einschlägig ist und auf dienstarbeitsverträge bzw. arbeitsverträge im konkrekten anwendbar ist?

ich könnte mir vorstellen dass es da eine norm gibt irgendwo im bgb at.
das muss doch was total großes sein diese pflicht auf aushändigung des vertrages, aber ich komme nicht drauf. ich muss mal in mein schönfelder gucken

danke

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 13:42
von Kasimir
NachwG

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 13:44
von mrmojo
Kasimir hat geschrieben:NachwG
danke ich schau mal nach, hab leider kein ergänzungsband hier. gefällt mir nicht im gesetze auf dem display zu lesen, aber muss ich jetzt durch. :D

edit:
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen

Das ist also seine Nachweispflicht. Wenn der Pflicht innerhalb eines Monats nicht nachkommt begeht er eine Pflichtverletzung. Ist die Nachweispflicht eine Haupt- oder Nebenpflicht?
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es eine Nebenpflicht sein sollte. Kann aber nicht genau sagen wieso.

Was passiert weiter? Hm

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 14:38
von JulezLaw
Wäre ich mal Student der Rechtswissenschaften gewesen, würde ich dir bestätigen, dass es sich (auch) um eine vertragliche Nebenpflicht handelt, die Schadenersatzansprüche des AN nach § 280 BGB auslösen kann (vgl. LAG Brandenburg, Urt. v. 10. 8. 2001 - 4 Sa 265/01). Meist dürfte es aber an einem bezifferbaren Schaden scheitern.

Wann ist deine ArbeitsR-Klausur? Und ich hoffe, es ist nicht dein Schwerpunkt? Zumindest sollte man mal vom NachwG gehört haben...

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 14:49
von Dike
Willst du jetzt mit dir selbst einen mündlichen Arbeitsvertrag abschließen? :)

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 16:02
von mrmojo
:lmao:
haha ihr zwei :lmao:
danke. die klausur ist am 13.01.
grundstudium.
ich dachte mir dass es irgendwo eine vorschrift dazu gibt, aber auch dass es irgendwo eine allgemeinere vorschrift geben muss. andere verträge müssten doch genauso behandelt werden oder nicht?
mir fallen ständig so fragen ein während ich am lernen bin, meine inspiration ist aber der nebenjob :lmao:

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 16:20
von JulezLaw
Seit wann besteht eine prinzipielle Pflicht, Verträge schriftlich festzuhalten? Wäre ja noch schöner. Es ist halt eine Besonderheit, die u.a. im Arbeitsrecht gilt.
Wenn es dir um deinen Nebenjob geht, wäre das eine Rechtsberatung. Die ist auch für Studenten im Grundstudium hier nicht erlaubt.

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 17:29
von thh
mrmojo hat geschrieben:ich dachte mir dass es irgendwo eine vorschrift dazu gibt, aber auch dass es irgendwo eine allgemeinere vorschrift geben muss. andere verträge müssten doch genauso behandelt werden oder nicht?
Oder nicht.

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 17:33
von mrmojo
mit meinem nebenjob hat das konkret nichts zu tun. bin halt nur zufällig arbeitnehmer und das sind nur fragen die ich mir stelle und gleichzeitig dabei lernen hoffentlich.

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 19:49
von Tobias__21
JulezLaw hat geschrieben:Wäre ich mal Student der Rechtswissenschaften gewesen, würde ich dir bestätigen, dass es sich (auch) um eine vertragliche Nebenpflicht handelt, die Schadenersatzansprüche des AN nach § 280 BGB auslösen kann (vgl. LAG Brandenburg, Urt. v. 10. 8. 2001 - 4 Sa 265/01). Meist dürfte es aber an einem bezifferbaren Schaden scheitern.

Wann ist deine ArbeitsR-Klausur? Und ich hoffe, es ist nicht dein Schwerpunkt? Zumindest sollte man mal vom NachwG gehört haben...
Was erdreistest Du dich eigentlich hier mit Rechtsprechung um dich zu werfen? Verstehst Du die überhaupt? Unfassbar. Nicht studiert und hier groß erzählen!


Oje, beim Südwest Treffen wirds Haue geben :D

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 19:55
von JulezLaw
Verstehen nicht. Aber der Katzenkönig lebt ja bei mir und bestimmt, ob irgendwas richtig ist oder nicht. Mit dem Lesen irgendwelcher Entscheidungen muss ich mich also gar nicht befassen [-(

Und ja, durchaus. Vielleicht bringt Chefsebbo ja auch den ein oder anderen Baseballschläger mit? Ich kann dir ja im Moment so schlecht hinterherrennen...

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 20:01
von Tobias__21
Muirne kann mich ja festhalten. Bitte keine Baseballschläger :eeeek: Und nicht ins Gesicht :D

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 20:07
von JulezLaw
Als nächstes heißt es noch "nicht kratzen und beißen, und ohne treten". So weit kommts noch [-X

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 20:09
von Tobias__21
Ich seh schon, ich sollte bis Februar lieber die Füße stillhalten und noch ein paar Komplimente verteilen :)

Re: Anspruch auf Kopie vom Vertrag

Verfasst: Mittwoch 27. Dezember 2017, 14:35
von Muirne
Tobias__21 hat geschrieben:Muirne kann mich ja festhalten. Bitte keine Baseballschläger :eeeek: Und nicht ins Gesicht :D
Für eine rear naked choke Übung bin ich immer zu haben. Könnte aber etwas seltsam aussehen, so in Restaurant / Kneipe / Bar.