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Meldung bei VG Wort - Verlagsbeteiligung?

Verfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 16:54
von lavasand
Hallo zusammen,

habt Ihr euren Verlag an den Einnahmen beteiligt? Ich bin, insbesondere nach der Lektüre des neu aufgesetzten Merkblatts etwas irritiert. Ausschüttungen der VG Wort werden in meinem Verlagsvertrag nicht erwähnt. Dort ist nur die hälftige Beteiligung (Verlag/Autor) an den Einnahmen aus der "Vergabe von Abdruckrechten", der "Verwertung im Rundfunk oder Fernsehen" sowie "aus jeder sonstigen Verwertung des Werkes" vorgesehen.

Re: Meldung bei VG Wort - Verlagsbeteiligung?

Verfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 10:20
von Carlos84
Ich habe meine Arbeit zwar noch nicht fertig, aber mit befreundeten Kollegen habe ich mich letztens darüber unterhalten.

Es ist bei denen auch so wie bei Dir was den Verlagsvertrag angeht. Sie beteiligen den Verlag auch nicht (VG Wort). Denn es wird auch nicht "der" konkrete Verlag dann beteiligt, sondern das ganze Geld (also das aller Autoren die einer Verlagsbeteiligung zustimmen) fließt eh in einen großen Topf und es erfolgt dann die Ausschüttung dieser Gesamtsumme an die Verlagen. Da kriegen die bereits großen Verlage anteilsmäßig eh den größten Batzen.

Die Verlage wissen auch nicht, ob/welcher Autor der Beteiligung zugestimmt hat oder nicht, denn das teilt die VG Wort den Verlagen nicht mit (dazu gab es auch mal ein Rundschreiben). Insofern kannst du ruhigen Gewissens angeben, dass der Verlag nicht beteiligt wird wenn du möchtest. "Dein" Verlag verliert in dem Sinne nämlich eh nicht die Hälfte von Deinem Teil wenn du sie nicht beteiligst, sondern es ist (lediglich) der Teil von Dir weniger in dem großen Topf an die Verlage (und zumindest was ich aus dem Bekanntenkreis höre, wird der Topf so oder so nicht groß gefüllt werden - ich persönlich kenne jedenfalls keinen kleinen Autor der das dem (meist ja eh schon gut verdienendem) Verlag überlässt). Ich bin daher auch mal gespannt, ob sich mit der Zeit vllt. die Verlagsverträge ändern werden. ;)

Re: Meldung bei VG Wort - Verlagsbeteiligung?

Verfasst: Samstag 30. Dezember 2017, 13:49
von Praxiskommentar
Ich werde meinen Verlag nicht daran beteiligen.
Ohne das groß geprüft zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass entsprechende Klauseln, die den Autor dazu vertraglich verpflichten, unzulässig wären.