Nacktbilder
Verfasst: Mittwoch 27. Dezember 2017, 15:57
hallo,
angenommen person a hat von person b über whats app nacktfotos erhalten und diese bilder an einen bekannten im rahmen eines gespräches über frauen an person c über facebook geschickt, person a wollte damit person b auf keinen fall schaden und person a war nicht bewusst dass er diese bilder nicht weiterleiten darf da er in der annahme war das freiwillig verschickte bilder nicht irgendwelchen urheberbegrenzungen unterliegen, auf diesen bildern sind einmal die brüste und einmal das geschlechtsteil zu sehen, ohne gesicht, person a hat aber 5 bilder geschickt wovon auf einem der angezogene körper mit gesicht ist, person a war schon 5 monate im gefängniss wegen sachbeschädigungs und diebstahl delikte (2016) person a ist nicht auf bewehrung, person a hat sich bei person b schon entschuldigt (gestanden per whats app) weil person a es im nachhinein selbst total scheisse findet, person a würde auch einem täter/opfer ausgleich zustimmen wenn es zur polizeilichen vernehmung kommt, person b hat bei einem treffen der person a auch "penisbildchen" und leute gezeigt die ihr geschickt wurden und meinte daraufhin als person a sagte, "ich will das nicht sehen stell dir vor ich mache das mit deinen bildern" und person b antwortete "na und stört mich nicht kannste doch machen" zählt das als zustimmung oder zählt mündlich nicht? und wie wäre es wenn es nur ein screenshot der bilder war? und wie soll bzw. könnte man es beweisen das es ein screenshot also eine kopie war und nicht das original? wurde ja über facebook gesendet. was erwartet person a wenn es vor gericht geht, also wie sind da die urteile? knast? ja person a weiss das man sowas nicht macht und findet sich selbst scheisse dafür! sollte person a sich wenn es soweit kommt einen anwalt nehmen oder wird der anwalt da nicht viel machen können? achso person b ist ü30.
angenommen person a hat von person b über whats app nacktfotos erhalten und diese bilder an einen bekannten im rahmen eines gespräches über frauen an person c über facebook geschickt, person a wollte damit person b auf keinen fall schaden und person a war nicht bewusst dass er diese bilder nicht weiterleiten darf da er in der annahme war das freiwillig verschickte bilder nicht irgendwelchen urheberbegrenzungen unterliegen, auf diesen bildern sind einmal die brüste und einmal das geschlechtsteil zu sehen, ohne gesicht, person a hat aber 5 bilder geschickt wovon auf einem der angezogene körper mit gesicht ist, person a war schon 5 monate im gefängniss wegen sachbeschädigungs und diebstahl delikte (2016) person a ist nicht auf bewehrung, person a hat sich bei person b schon entschuldigt (gestanden per whats app) weil person a es im nachhinein selbst total scheisse findet, person a würde auch einem täter/opfer ausgleich zustimmen wenn es zur polizeilichen vernehmung kommt, person b hat bei einem treffen der person a auch "penisbildchen" und leute gezeigt die ihr geschickt wurden und meinte daraufhin als person a sagte, "ich will das nicht sehen stell dir vor ich mache das mit deinen bildern" und person b antwortete "na und stört mich nicht kannste doch machen" zählt das als zustimmung oder zählt mündlich nicht? und wie wäre es wenn es nur ein screenshot der bilder war? und wie soll bzw. könnte man es beweisen das es ein screenshot also eine kopie war und nicht das original? wurde ja über facebook gesendet. was erwartet person a wenn es vor gericht geht, also wie sind da die urteile? knast? ja person a weiss das man sowas nicht macht und findet sich selbst scheisse dafür! sollte person a sich wenn es soweit kommt einen anwalt nehmen oder wird der anwalt da nicht viel machen können? achso person b ist ü30.