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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Verfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 22:24
von Tobias__21
Die Vermutung ist in § 344 HGB normiert. Der hat aber für Handelsgesellschaften keine Bedeutung, da alle ihre Geschäfte zu ihrem Betrieb gehören (Baumbach/Hopt § 344 Rn. 1). Der § 344 hilft hier aber auch nur mittelbar weiter, oder? Man müsste da in zwei Schritten denken: Der Abschluss des GbR Vertrages dürfte für die UGen Handelsgeschäft sein. Über die gegründete Gesellschaft sagt das allein noch nichts aus, aber wenn schon die Gründung der Gesellschaft Handelsgeschäft ist, dürfte der Schluss nahe liegen, dass auch die vermeintliche GbR ein Handelsgewerbe betreibt. Und wenn dann auch noch Waren gegen Entgelt vertickt werden, kommt man da so einfach nicht mehr raus.

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Verfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 22:26
von thh
Tobias__21 hat geschrieben:Wird eigentlich das HGB bald mal gegendert? Es gibt ja auch Kauffrauen :D
Kaufmannsfrauen.

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Verfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 22:57
von Tibor
Tobias__21 hat geschrieben:Die Vermutung ist in § 344 HGB normiert. Der hat aber für Handelsgesellschaften keine Bedeutung, da alle ihre Geschäfte zu ihrem Betrieb gehören (Baumbach/Hopt § 344 Rn. 1). Der § 344 hilft hier aber auch nur mittelbar weiter, oder? Man müsste da in zwei Schritten denken: Der Abschluss des GbR Vertrages dürfte für die UGen Handelsgeschäft sein. Über die gegründete Gesellschaft sagt das allein noch nichts aus, aber wenn schon die Gründung der Gesellschaft Handelsgeschäft ist, dürfte der Schluss nahe liegen, dass auch die vermeintliche GbR ein Handelsgewerbe betreibt. Und wenn dann auch noch Waren gegen Entgelt vertickt werden, kommt man da so einfach nicht mehr raus.
Nein, der Schluss ist gerade nicht zulässig, weil du zwischen dem fiktiven Gewerbebetrieb der UG‘en und dem Betrieb der Personengesellschaft unterscheiden musst. Die gegründete PersGes kann auch nichtkaufmännisch tätig sein, bspw als Vermietungsgesellschaft oder reine Finanzholding. Dann ist das eine GbR und gerade keine oHG.

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Verfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 23:08
von Tobias__21
Deswegen meinte ich ja mittelbar. Ob der § 344 HGB hier direkt greift wage ich auch mal zu bezweifeln. Die Gründung der GbR kann ja für die UG Handelsgeschäft sein, ohne dass die GbR selbst ein Handelsgewerbe betreibt, wenn sie bspw. nur Vermögensverwaltung betreibt.