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Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2018, 16:01
von Saulgoodman
Hallo zusammen,

gibt es hier jemanden, der seine Strafstation beim Landgericht oder Amtsgericht und nicht bei der Staatsanwaltschaft absolviert hat?

Wäre super, mal einen kleinen Erfahrungsbericht zu bekommen! :)

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2018, 23:04
von Ara
Staatsanwaltschaft.

1. Du hast Sitzungsdienst

2. Im Examen wird immer ne Anklage verlangt und nur in wenigen Bundesländern ein Urteil

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2018, 01:07
von Tobias__21
Ich will Ara da zwar nicht widersprechen, würde es aber nicht ganz so eng sehen. Zum Sitzungsdienst werden zumindest hier (BW) auch die Ref. eingeteilt die bei Gericht sind. Je nachdem in welcher Abteilung man bei der StA landetm haben die Anklagen die man da verfasst auch sehr wenig mit der Examensrealität zu tun. Wie man eine Anklageschrift verfasst lernt man auch in der AG und in Klausuren. Das ist jetzt kein Hexenwerk, wozu man unbedingt bei der StA gewesen sein muss. Wenn der Ausbilder dann noch mäßig motiviert ist, erhält man auch kein Feedback.

Bei Gericht darfst Du auch mal Richter sein, was sicher auch was hat und du siehst dort auch genug Anklageschriften der Staatsanwaltschaft. Meine Kollegen aus dem Ref, die bei Gericht waren, waren alle zufrieden. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass man dort sogar etwas mehr lernt. Ich halte es jedenfalls für schwerer ein revisionsfestes Urteil abzusetzen, als eine Anklageschrift zu verfassen. Auch was die Beweiswürdigung usw. angeht, wird man da mehr mitbekommen, als bei der StA. Es gibt ja auch Revisionsklausuren im Examen. Und: Ein Kammerrichter beim LG ist auch etwas erfahrener als ein junger StA, dem man evtl. zugeteilt wird :)

Es hat beides seine Vor- und Nachteile. Mach einfach das, was dir vom Bauchgefühl am Ehesten zusagt. Das Examen wird an der Wahl sicher nicht scheitern :)

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2018, 08:55
von Liz
@Tobias_21: Richter spielen in der Strafstation? Dem dürfte doch üblicherweise § 10 GVG entgegenstehen, oder?

Beim LG würde ich zudem zu bedenken geben, dass dort in der Zeit der Strafstation ggf nur ein oder zwei Verfahren verhandelt werden, bei denen der Ausbilder (der im Übrigen nicht zwingend erfahrener als ein etwaiger Ausbilder bei der StA sein muss) vielleicht noch nicht mal Berichterstatter ist. D. h. der Referendar wird dann wahrscheinlich irgendwelche alten Ausbildungsakten bekommen oder schlichtweg wenig bis nichts zu tun haben. Insofern würde ich in der Strafstation entweder zur StA oder zum Amtsgericht gehen. Für die StA spricht ein wenig (neben der Frage der Examensrelevanz), dass es dort auch in den allgemeinen Abteilungen die ganze Bandbreite von banal bis hochspannend gibt, dh man kann zum Schluss ggf mal eine Anklage zum LG schreiben. Zumal es auch für das weitere Berufsleben ganz nützlich sein kann, die Innenperspektive der StA kennengelernt zu haben.

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2018, 09:41
von Kasimir
Ich war beim Amtsgericht bei einem Jugendstrafrichter und kann es nur empfehlen. Rein praktisch hatte es für mich den Vorteil, dass die Verhandlungstermine pro Woche fix waren und ich so meinen Nebenjob in einer Kanzlei weiter ausführen konnte. Bei der StA hätte ich dies nicht gekonnt, da die Sitzungsvertretung immer an unterschiedlichen Tagen ist.

Ich habe die ganze Bandbreite der richterlichen Tätigkeit als Strafrichter mitbekommen, d.h. habe sowohl einen Eröffnungsbeschluss als auch mehrere Urteile schreiben dürfen. An Sitzungen habe ich regelmäßig teilgenommen. Darunter waren auch Haftsachen.

Weitere Motivation war für mich, dass ich vorab wusste, das die StA für mich keine berufliche Option war; der Richterjob aber durchaus. Ich fand es gut, nach der Zivilgerichtsstation auch noch eine zweite Richterstation kennenzulernen. Ich habe mich letztlich gegen den Richterberuf entschieden, allerdings nicht wegen der Strafgerichtsstation.

Für das Examen hat es mir auch einiges gebracht. Unsere zweite Strafrechtsklausur war ein Strafurteil, dass mir recht leicht gefallen ist und eine hohe zweistellige Punktzahl eingebracht hat.

Anklageschriften kann man auch durch Übungsklausuren lernen. So schwierig ist das nun auch wieder nicht.

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2018, 09:59
von Mimis
Ich war beim AG und musste auch regelmäßig (genauso häufig wie die bei der StA) zum Sitzungsdienst. Ebenfalls BaWü. Habe es als sehr gewinnbringend empfunden, beide Seiten zu sehen. Insb. die Teilnahme an Urteilsberatungen ist spannend. Naturgemäß schreibe ich jetzt etwas bessere Urteile und schlechtere Anklagen als meine Mitreferendare bei der StA.

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2018, 11:04
von Ara
Halten wir fest: Es scheint sehr vom Bundesland abhängig zu sein.

Bei uns (HH) ist die Strafstation bei Gericht deutlich unspektakulärer... Sitzungsdienst gibt es für diese nicht. Sie müssen Protokoll schreiben und extra lernen wie man strafrechtliche Urteile schreibt. Dafür haben sie aber auch weniger zu tun als bei der StA.

Spezialabteilungen bei der StA ist weniger ein Problem. Häufig werden sich dann Akten aus der allgemeinen Abteilung ausgeliehen.

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2018, 12:13
von Tobias__21
Liz hat geschrieben:@Tobias_21: Richter spielen in der Strafstation? Dem dürfte doch üblicherweise § 10 GVG entgegenstehen, oder?
Mir wurde von einem Kollegen erzählt, dass er eine Verhandlung leiten durfte. Der war bei einer kleinen Strafkammer. Ich habe deswegen extra den Sitzungsdienst mit ihm getauscht. Aber stimmt, in § 10 GVG steht "außer in Strafsachen". Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass er meinte er macht die Verhandlung (mit Ausbilder dabei) und es ging nicht nur um die Teilnahme an der Beratung. Entweder ich erinner das jetzt komplett falsch, oder ich wurde verarscht. Oder er sollte nur das Urteil schreiben, keine Ahnung. Streichen wir das mit dem Richter spielen, das geht nicht.

Edit:
Whatsapp Verlauf gecheckt. Da steht nur "er hat eine wichtige Verhandlung". Nicht dass er sie leitet. Fehler lag also bei mir :)

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2018, 18:50
von wololo
Meiner Erinnerung nach war (in NRW) nicht einmal vorgesehen, dass man wählen konnte.

Ansonsten kann ich aus den von Ara genannten Gründen die StA nahelegen.

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2018, 22:19
von thh
Tobias__21 hat geschrieben:Meine Kollegen aus dem Ref, die bei Gericht waren, waren alle zufrieden. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass man dort sogar etwas mehr lernt. Ich halte es jedenfalls für schwerer ein revisionsfestes Urteil abzusetzen, als eine Anklageschrift zu verfassen.
Das allerdings wird man aller Voraussicht nach beim Amtsgericht auch eher nicht lernen ... und in einer Strafkammer sieht man vermutlich nicht allzu viele Verfahren.

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2018, 22:50
von Tobias__21
Aber es schärft den Blick ;) Und wenn man in einer kleinen Strafkammer landet sieht man doch einige Verfahren. Man kann ja auch mal bei ner anderen Kammer reinschauen. Ist hier kein Problem. Wenn da was spannendes läuft, wird man weitergereicht :) Meines Wissens sind hier alle am LG gelandet. Das LG hat drei Referendare verlangt, die dann auch gelost werden, wenn keiner freiwillig will. Ob es Sinn macht freiwillig zum AG zu gehen, wage ich auch mal zu bezweifeln.

Re: Strafstation: Staatsanwaltschaft oder Gericht?

Verfasst: Dienstag 16. Januar 2018, 23:55
von [enigma]
Ara hat geschrieben:Staatsanwaltschaft.

1. Du hast Sitzungsdienst
Hatte ich am Schöffengericht auch, ist aber je nach Bundesland unterschiedlich. Ich fand die Station sehr spannend und lehrreich, vor allem die Teilnahme an den Rechtsgesprächen und Urteilsberatungen. Außerdem kam im Examen ne Urteilsklausur, die in meinem Fall extrem gut benotet wurde. Wahrscheinlich gar nicht mal weil meine Lösung fast perfekt war, sondern weil ich einer der wenigen war, die gelernt haben wie man ein Urteil schreibt ;)

StA habe ich dann in der Wahlstation nachgeholt um nichts zu verpassen, die Station am Gericht war zumindest in meinem Fall aber die deutlich spannendere. Falls du nach dem Ref Strafverteidiger werden willst, (wohl nicht, sonst würdest du nicht fragen, sondern einfach beides machen... ) haste für den Anfang auch gleich einen Richter der dich aus der Ausbildung kennt und - je nach Richter - für kompetent oder inkompetent genug hält, um dich auf seine persönliche Pflichtverteidigerliste zu setzen ;)