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FamR

Verfasst: Freitag 5. Januar 2018, 12:11
von Musti
Hallo,

gegen den Mandanten ist vor 2 eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG ergangen.

Nun hätte er angeblich gegen die Anordnungen verstoßen.

Gegnerischer Anwalt fordert in einer Zwangsvollstreckungssache

1. Ordnungsgeld o. Ordnungshaft

2. Verfahrenskostenhilfe.

Stellungnahmefrist im Verfahrenskostenhilfeverfahren 2 Wochen.

Was muss ich beantragen ?

1. Die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären ?

2. Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfeantrag für unzulässig zu erklären ?

Kann ich noch im selben Antrag noch gegen die einweilige Anordnung mündliche Verhandlung beantragen um evtl auch dagegen vorzugehen ?

Vielen Dank !

FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

Verfasst: Freitag 5. Januar 2018, 14:32
von Musti
......

Re: FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

Verfasst: Freitag 5. Januar 2018, 14:35
von Tibor
MOD: Keine Doppelpostings!

Re: FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

Verfasst: Freitag 5. Januar 2018, 14:45
von Musti
war nicht beabsichtigt.

Ich versuchs zu löschen.

Re: FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

Verfasst: Sonntag 7. Januar 2018, 15:07
von thh
Tibor hat geschrieben:MOD: Keine Doppelpostings!
Wäre das nicht auch eher etwas für FadP?

Re: FamR Einstweilige Anordnung GewSchG

Verfasst: Montag 8. Januar 2018, 13:10
von Musti
thh hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:MOD: Keine Doppelpostings!
Wäre das nicht auch eher etwas für FadP?

Richtig.....ich warte auf die Freischaltung.