FamR
Verfasst: Freitag 5. Januar 2018, 12:11
Hallo,
gegen den Mandanten ist vor 2 eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG ergangen.
Nun hätte er angeblich gegen die Anordnungen verstoßen.
Gegnerischer Anwalt fordert in einer Zwangsvollstreckungssache
1. Ordnungsgeld o. Ordnungshaft
2. Verfahrenskostenhilfe.
Stellungnahmefrist im Verfahrenskostenhilfeverfahren 2 Wochen.
Was muss ich beantragen ?
1. Die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären ?
2. Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfeantrag für unzulässig zu erklären ?
Kann ich noch im selben Antrag noch gegen die einweilige Anordnung mündliche Verhandlung beantragen um evtl auch dagegen vorzugehen ?
Vielen Dank !
gegen den Mandanten ist vor 2 eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG ergangen.
Nun hätte er angeblich gegen die Anordnungen verstoßen.
Gegnerischer Anwalt fordert in einer Zwangsvollstreckungssache
1. Ordnungsgeld o. Ordnungshaft
2. Verfahrenskostenhilfe.
Stellungnahmefrist im Verfahrenskostenhilfeverfahren 2 Wochen.
Was muss ich beantragen ?
1. Die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären ?
2. Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfeantrag für unzulässig zu erklären ?
Kann ich noch im selben Antrag noch gegen die einweilige Anordnung mündliche Verhandlung beantragen um evtl auch dagegen vorzugehen ?
Vielen Dank !