Zu entschuldigender Notstand // Tatbestand aus Film „Sieben“
Verfasst: Samstag 6. Januar 2018, 23:33
Hallo Zusammen!
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Person A (gesuchter Serienmörder) bedroht Person B mit einer Schusswaffe und verlangt von ihm Person C auf grausame Art zu töten. Person B tut dies um sein eigenes Leben zu retten.
(Ist eine Szene aus dem Film Sieben von 1995, mit Morgan Freemann, Brad Pitt & Gwyneth Paltrow)
Kann Person B für diese Tat belangt werden?
Bisher habe ich herausgefunden, dass Leben niemals gegen Leben aufgewogen werden darf. Das würde bedeuten, dass Person B für die Tat ebenfalls belangt werden kann. Jedoch liegt hier ja auch theoretisch ein zu entschuldigender Notstand vor..? Wie wird im deutschen Strafrecht in solchen Fällen entschieden?
Vielen Dank für Eure Antworten (& falls falsches Topic, bitte verschieben)
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Person A (gesuchter Serienmörder) bedroht Person B mit einer Schusswaffe und verlangt von ihm Person C auf grausame Art zu töten. Person B tut dies um sein eigenes Leben zu retten.
(Ist eine Szene aus dem Film Sieben von 1995, mit Morgan Freemann, Brad Pitt & Gwyneth Paltrow)
Kann Person B für diese Tat belangt werden?
Bisher habe ich herausgefunden, dass Leben niemals gegen Leben aufgewogen werden darf. Das würde bedeuten, dass Person B für die Tat ebenfalls belangt werden kann. Jedoch liegt hier ja auch theoretisch ein zu entschuldigender Notstand vor..? Wie wird im deutschen Strafrecht in solchen Fällen entschieden?
Vielen Dank für Eure Antworten (& falls falsches Topic, bitte verschieben)