Mandant zahlt nicht
Verfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 07:22
Hallo,
ja, es ergibt sich ja schon aus der Überschrift. Kurz gefasst: ich wurde mandatiert wegen der Rückabwicklung zweier Verträge, welche ich wegen der besonderen Umstände als einen einheitlichen Vertrag gewertet habe (dadurch eine Angelegenheit nach RVG).
Ich hatte diesbzgl. ein Entwurfschreiben an den Gegner vorab an die Mandantin gesandt mit der Bitte um Durchsicht (da der Sachverhalt nicht ganz einfach gestaltet war). Gemeinsam mit dem Entwurf schickte ich die Rechnung mit (1,3 Geschäftsgebühr nach RVG). Daraufhin teilte sie mir mit, sie wolle nunmehr nur einen der beiden Verträge rückabwickeln, weshalb ich das Entwurfschreiben noch einmal geändert habe. Nachmittags rief sie dann im Büro an, sie habe sich mit der Gegenseite geeinigt und werde die Rechnung nicht begleichen, immerhin sei ich nicht nach außen tätig geworden und außerdem habe sie sich wegen meiner "fraglichen Vorgehensweise" an die RAK gewandt.
Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen, das war ein sehr umfangreiches Mandat mit viel Kleinstarbeit und Recherche.
Mir ist Rechtsprechung hierzu geläufig, wonach die Geschäftsgebühr auch schon mit dem Erstellen eines Enwturfsschreibens anfällt. Um auf Nummer sicher zu gehen, frage ich hier in die Runde, ob es hiervon ggf. auch abweichende Rechtsprechung gibt, welche ich möglicherweise übersehen habe?
Nach und nach wird mir mehr als klar, wieso manche Kollegen den Hintern nicht hochbekommen, ehe ein Vorschuss nicht gezahlt ist.
Danke schonmal vorab
ja, es ergibt sich ja schon aus der Überschrift. Kurz gefasst: ich wurde mandatiert wegen der Rückabwicklung zweier Verträge, welche ich wegen der besonderen Umstände als einen einheitlichen Vertrag gewertet habe (dadurch eine Angelegenheit nach RVG).
Ich hatte diesbzgl. ein Entwurfschreiben an den Gegner vorab an die Mandantin gesandt mit der Bitte um Durchsicht (da der Sachverhalt nicht ganz einfach gestaltet war). Gemeinsam mit dem Entwurf schickte ich die Rechnung mit (1,3 Geschäftsgebühr nach RVG). Daraufhin teilte sie mir mit, sie wolle nunmehr nur einen der beiden Verträge rückabwickeln, weshalb ich das Entwurfschreiben noch einmal geändert habe. Nachmittags rief sie dann im Büro an, sie habe sich mit der Gegenseite geeinigt und werde die Rechnung nicht begleichen, immerhin sei ich nicht nach außen tätig geworden und außerdem habe sie sich wegen meiner "fraglichen Vorgehensweise" an die RAK gewandt.
Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen, das war ein sehr umfangreiches Mandat mit viel Kleinstarbeit und Recherche.
Mir ist Rechtsprechung hierzu geläufig, wonach die Geschäftsgebühr auch schon mit dem Erstellen eines Enwturfsschreibens anfällt. Um auf Nummer sicher zu gehen, frage ich hier in die Runde, ob es hiervon ggf. auch abweichende Rechtsprechung gibt, welche ich möglicherweise übersehen habe?
Nach und nach wird mir mehr als klar, wieso manche Kollegen den Hintern nicht hochbekommen, ehe ein Vorschuss nicht gezahlt ist.
Danke schonmal vorab