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Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 20:01
von robert_r
Hallo zusammen!

Werde demnächst als Staatsanwalt (NRW) anfangen und stelle mir die Frage, ob ich meinen privaten Laptop für die Arbeit -nicht bloß als Rechercheinstrument, sondern auch zum Abfassen von Anklageschriften etc.- nutzen kann. Relevanz hat die Frage für mich, weil ich eineinhalb Stunden Zugfahrt täglich sinnvoll nutzen möchte und auch während der Verhandlungen gerne einen Laptop dabei hätte. Und gibt es Staatsanwaltschaften, die einen Laptop stellen?

Besten Dank für Eure Hilfe!

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 22:04
von stilzchenrumpel
Es wird in der Regel möglich sein, sich zumindest selbst emails zu schicken mit Texten. Das ist so das mindeste, was möglich sein sollte. Das ist für das verfassen von Anklagen ausreichend.

Ich kann nur für Berlin sprechen, aber während der Sitzung steht dem StA ein Laptop zur Verfügung und aus meiner richterlichen Tätigkeit im Saal ein PC, an dem ich einfach meine Login Daten verwende.

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 22:25
von Liz
Anklagen während der Zugfahrt zu bearbeiten, halte ich mit Blick auf den gebotenen Datenschutz für mehr als kritisch. Im Übrigen ist es nicht mehr überall möglich, von externen E-Mail-Adressen Word-Dokumente zu empfangen, ohne dass sie bei der IT-Abteilung in der Quarantäne landen. Hier gehen noch USB-Sticks, aber die stehen eigentlich auch ganz oben auf der Verbotswunschliste der IT-Abteilung.

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 22:46
von Tibor
USB ohne MAC Filter und ohne Verschlüsselung? Krass :alright

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 22:50
von Urs Blank
Liz hat geschrieben:Anklagen während der Zugfahrt zu bearbeiten, halte ich mit Blick auf den gebotenen Datenschutz für mehr als kritisch
Ist in der NRW-Justiz durch entsprechende Dienstanweisungen daher auch ausdrücklich untersagt.

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 22:57
von Liz
Tibor hat geschrieben:USB ohne MAC Filter und ohne Verschlüsselung? Krass :alright
Man fürchtet einerseits den Aufwand und andererseits den Aufstand bei einem Komplett-Bann.

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 23:29
von Tibor
Man besorgt einfach für jeden Mitarbeiter einen verschlüsselbaren USB Stick einer Firma und dann kann man die USB Ports für genau diesen Hersteller freigeben und alle anderen ausschließen.

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 23:29
von Liz
Aufwand im Sinne von Kosten.

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Samstag 20. Januar 2018, 08:16
von thh
robert_r hat geschrieben:Werde demnächst als Staatsanwalt (NRW) anfangen und stelle mir die Frage, ob ich meinen privaten Laptop für die Arbeit -nicht bloß als Rechercheinstrument, sondern auch zum Abfassen von Anklageschriften etc.- nutzen kann.
Das ist nicht zuletzt eine Frage der allgemeinen IT-Sicherheit. Jenseits der Vorschriftenlage wird rein praktisch zumindest eine verschlüsselte Partition zwingend sein, falls man den Laptop doch einmal verliert oder zur Reparatur geben muss (und vorher nicht die Festplatte ausbauen will).
robert_r hat geschrieben:Relevanz hat die Frage für mich, weil ich eineinhalb Stunden Zugfahrt täglich sinnvoll nutzen möchte und auch während der Verhandlungen gerne einen Laptop dabei hätte.
Bei der Zugfahrt dürfte es schwierig sein, dienstliche Texte zu bearbeiten, wenn man kein Abteil für sich alleine hat ...
robert_r hat geschrieben:Und gibt es Staatsanwaltschaften, die einen Laptop stellen?
In BaWue: jede. ;-)

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Samstag 20. Januar 2018, 08:19
von thh
stilzchenrumpel hat geschrieben:Es wird in der Regel möglich sein, sich zumindest selbst emails zu schicken mit Texten. Das ist so das mindeste, was möglich sein sollte. Das ist für das verfassen von Anklagen ausreichend.
Naja, das setzt voraus, dass man die E-Mails verschlüsseln kann - der unverschlüsselte Versand personenbezogener Daten, am besten noch zu einem Freemail-Account oder am Google, dürfte wohl überall - mit Recht - untersagt sein.

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Samstag 20. Januar 2018, 08:21
von thh
Tibor hat geschrieben:Man besorgt einfach für jeden Mitarbeiter einen verschlüsselbaren USB Stick einer Firma und dann kann man die USB Ports für genau diesen Hersteller freigeben und alle anderen ausschließen.
Ersteres hat man hier getan (Kryptosticks gibt es bei Bedarf, die Mitnahme von Daten auf unverschlüsselten Sticks ist untersagt), letzteres nicht; das kalkulierte Risiko nimmt man in Kauf. Zu Recht, wie ich meine; der Stick wird am anderen Ende der Reise ja eh in den privaten Rechner gesteckt ...

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Samstag 20. Januar 2018, 08:24
von Tibor
Wenn die „Untersagung“ kontrolliert wird, kann man auf den MAC-Filter verzichten. Wenn es aber über ein Jahrzehnt eingeschliffen ist, dass jeder sein Device anschließt, hilft ein Verbot idR nicht.

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Samstag 20. Januar 2018, 08:35
von thh
Tibor hat geschrieben:Wenn die „Untersagung“ kontrolliert wird, kann man auf den MAC-Filter verzichten. Wenn es aber über ein Jahrzehnt eingeschliffen ist, dass jeder sein Device anschließt, hilft ein Verbot idR nicht.
Ach so war das gemeint ...

Naja, wenn dem Justizpersonal die Vorschriftenlage egal und auch der Hintergrund nicht vermittelbar ist, wird alles andere am Ende auch wenig helfen. Kann man eben nur ein Exempel statuieren, wenn der erste seinen Stick irgendwo verloren hat und die Daten in den falschen Händen landen. ;-)

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Samstag 20. Januar 2018, 09:05
von wololo
Dass ich Akten generell in der Öffentlichkeit nicht lesen/bearbeiten würde, muss ich vermutlich nach den vorherigen Beiträgen nicht mehr schreiben.
Verschlüsselung wurde auch genannt.

Davon ab glaube ich aber nicht, dass der Einsatz eines Laptops gerade am Beginn der Tätigkeit bei der StA nötig (oder sinnvoll) ist. Da man voraussichtlich in einem allgemeinen Dezernat startet, dürfte es zumeist eher auf die Bewältigung der Akten ankommen als auf die mehrstündige Anfertigung einer Anklageschrift in einem x-bändigen Verfahren. Auch die Verfahren in den Sitzungen dürften zunächst nicht so umfangreich sein, dass man auf eine eingescannte Akte angewiesen wäre. Ob man dann nur zum Mitschreiben einen Laptop mitnehmen möchte, halte ich für Geschmackssache, im Alltag aber für exotisch.

Will man eine längere Zugfahrt sinnvoll nutzen, böte es sich meines Erachtens allenfalls an, sich in Dinge wie die Vermögensabschöpfung einzulesen oder konkretere Rechtsfragen zu recherchieren.

Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Verfasst: Samstag 20. Januar 2018, 14:06
von Eagnai
Ich werde echt neidisch, wenn ich das hier lese... ich wünschte, uns würde auch endlich mal ein Laptop pro Kopf zur Verfügung gestellt.

Wir haben nur einen für die gesamte Abteilung (von ca. 6-8 Mann), und auch den nur, weil wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass wir während der normalen Aktenbearbeitung ständig Beweismaterial in Form von Videos, Fotos, Chatverläufen etc. anschauen müssen. Man muss jetzt aber immer noch bei jeder Akte, in der man wieder eine CD oder einen USB-Stick hat, erstmal über den Flur rennen und herausfinden, wer gerade den Laptop hat. ::roll: