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Erklärung: Abtretung (nicht jedoch Verpfändung)

Verfasst: Mittwoch 24. Januar 2018, 11:36
von NonJurist
Hallo liebe Forum-Gemeinde,

gibt es eine Definition/Vermerk zu folgendem Absatz?

"Die Abtretung (nicht jedoch Verpfändung) des Anspruchs auf Auflassung und auf Verschaffung des Eigentums wird ausgeschlossen."

Gruß

Erklärung: Abtretung (nicht jedoch Verpfändung)

Verfasst: Mittwoch 24. Januar 2018, 12:12
von scndbesthand
Was genau willst Du denn wissen?


Edit: Ziehe die Frage zurück. Siehe Parallelthread - Anwalt oder Notar fragen.