§ 1000 BGB als Recht zum Besitz
Verfasst: Mittwoch 24. Januar 2018, 15:56
Grüße euch!
Ich lese überall, dass der BGH ein ZBR auch als Recht zum Besitz (§ 986) werten lassen will. Gerade bei § 273 BGB habe ich hierzu auch Rspr. gefunden. Mir ist auch klar, welche Probleme sich der BGH dadurch selber schafft (Zirkelschluss) und wie er sie dann selbst löst. Jedoch wird in allen Lehrbüchern und Kommentare, die ich bis jetzt gelesen habe, gesagt, dass der BGH dies auch bei § 1000 BGB annimmt. Ich finde hierzu jedoch kein Urteil.
In Vieweg/Werner, Sachenrecht, 7. Auflage, § 7 Rn. 23, wird das Problem nur zu § 273 BGB mit der Meinung des BGH dargestellt. Das ZBR aus § 1000 BGB sei jedoch nach allgemeiner Ansicht kein Besitzrecht iSd § 986 BGB.
Genau so habe ich das bis jetzt aber auch verstanden. Klar gibt es gegen die Meinung des BGH einiges zu sagen, aber dass er mal entschieden hätte, dass er auch § 1000 BGB als RzB ansieht habe ich noch nicht gefunden und kann es auch irgendwie nicht glauben, dass er das so sieht. In den Kommentaren ist es schwierig herauszufinden. Da eigentlich alle generell jedes ZBR als RzB ablehnen, wird hier auch nicht die Meinung des BGH zu den verschiedenen ZBR differenziert dargestellt.
Hat irgendjemand eine gute Fundstelle oder weiß irgendjemand was dazu?
Vielen Dank!
LG
Ich lese überall, dass der BGH ein ZBR auch als Recht zum Besitz (§ 986) werten lassen will. Gerade bei § 273 BGB habe ich hierzu auch Rspr. gefunden. Mir ist auch klar, welche Probleme sich der BGH dadurch selber schafft (Zirkelschluss) und wie er sie dann selbst löst. Jedoch wird in allen Lehrbüchern und Kommentare, die ich bis jetzt gelesen habe, gesagt, dass der BGH dies auch bei § 1000 BGB annimmt. Ich finde hierzu jedoch kein Urteil.
In Vieweg/Werner, Sachenrecht, 7. Auflage, § 7 Rn. 23, wird das Problem nur zu § 273 BGB mit der Meinung des BGH dargestellt. Das ZBR aus § 1000 BGB sei jedoch nach allgemeiner Ansicht kein Besitzrecht iSd § 986 BGB.
Genau so habe ich das bis jetzt aber auch verstanden. Klar gibt es gegen die Meinung des BGH einiges zu sagen, aber dass er mal entschieden hätte, dass er auch § 1000 BGB als RzB ansieht habe ich noch nicht gefunden und kann es auch irgendwie nicht glauben, dass er das so sieht. In den Kommentaren ist es schwierig herauszufinden. Da eigentlich alle generell jedes ZBR als RzB ablehnen, wird hier auch nicht die Meinung des BGH zu den verschiedenen ZBR differenziert dargestellt.
Hat irgendjemand eine gute Fundstelle oder weiß irgendjemand was dazu?
Vielen Dank!
LG