Hamburger SOG: "zuständige Verwaltungsbehörde"?
Verfasst: Mittwoch 31. Januar 2018, 20:19
Eine äußerst simple Frage, die mir eine kursorische Lektüre des Hamburger SOG (und das in dem Landesgesetzestext enthaltene Inhaltsverzeichnis) leider nicht beantworten konnte:
Woraus ergibt sich die regelmäßig zuständige Verwaltungsbehörde nach dem SOG?
Nur der Vollständigkeit halber:
- ein Lehrbuch um Hamburger LandesR habe ich leider auf die Schnelle nicht gefunden
- die Eilzuständigkeit der Polizei nach § 3 SOG ist bekannt, aber hier nicht gefragt
- das SOG selbst sagt dazu leider nichts
- in "meinem" ursprünglichen Bundesland findet sich eine Zuständigkeitsregelung im PolizeiG selbst
- ich vermute, dass es "das Ordnungsamt" ist, hätte dafür aber auch gerne eine Norm o.Ä.
Danke!
Woraus ergibt sich die regelmäßig zuständige Verwaltungsbehörde nach dem SOG?
Nur der Vollständigkeit halber:
- ein Lehrbuch um Hamburger LandesR habe ich leider auf die Schnelle nicht gefunden
- die Eilzuständigkeit der Polizei nach § 3 SOG ist bekannt, aber hier nicht gefragt
- das SOG selbst sagt dazu leider nichts
- in "meinem" ursprünglichen Bundesland findet sich eine Zuständigkeitsregelung im PolizeiG selbst
- ich vermute, dass es "das Ordnungsamt" ist, hätte dafür aber auch gerne eine Norm o.Ä.
Danke!