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Hamburger SOG: "zuständige Verwaltungsbehörde"?

Verfasst: Mittwoch 31. Januar 2018, 20:19
von Gelöschter Nutzer
Eine äußerst simple Frage, die mir eine kursorische Lektüre des Hamburger SOG (und das in dem Landesgesetzestext enthaltene Inhaltsverzeichnis) leider nicht beantworten konnte:

Woraus ergibt sich die regelmäßig zuständige Verwaltungsbehörde nach dem SOG?

Nur der Vollständigkeit halber:

- ein Lehrbuch um Hamburger LandesR habe ich leider auf die Schnelle nicht gefunden
- die Eilzuständigkeit der Polizei nach § 3 SOG ist bekannt, aber hier nicht gefragt
- das SOG selbst sagt dazu leider nichts
- in "meinem" ursprünglichen Bundesland findet sich eine Zuständigkeitsregelung im PolizeiG selbst
- ich vermute, dass es "das Ordnungsamt" ist, hätte dafür aber auch gerne eine Norm o.Ä.


Danke! :)

Re: Hamburger SOG: "zuständige Verwaltungsbehörde"?

Verfasst: Mittwoch 31. Januar 2018, 21:19
von Tibor
Das müsste die hier sein: Anordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei vom 9. Dezember 1991

Re: Hamburger SOG: "zuständige Verwaltungsbehörde"?

Verfasst: Mittwoch 31. Januar 2018, 21:45
von Gelöschter Nutzer
Danke!

Verdammt, hatte die Anordnung zwar gesehen, aber den Titel überlesen; meine Augen sprangen sofort auf "Datenverarbeitung"...

Re: Hamburger SOG: "zuständige Verwaltungsbehörde"?

Verfasst: Donnerstag 1. Februar 2018, 11:28
von Ara
In Hamburg ist jede Fachbehörde selbst in ihrem Geschäftsbereich zuständig (wie es ja § 3 I SOG auch sagt). Die Geschäftsbereiche der Fachbehörden sind nicht irgendwo gesammelt, sondern halt breit gestreut in Normen.

Ein klassisches "Ordnungsamt" gibt es in Hamburg nicht. Es gibt in den Bezirken nen Ordnungsdienst als Fachbereich, da läuft aber nicht mehr viel auf, weil es quasi für alles eine Fachbehörde gibt.

Das ist nicht immer ganz eindeutig. Willst du z.B. ne Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Wege landest bei dem Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt.