Einnahmen pro Bono Erfolg ohne MwSt steuerlich verbuchen
Verfasst: Freitag 2. Februar 2018, 17:07
Wie verbucht man das buchhalterisch richtig?
Anwaltliche Arbeit ohne Honorar des Mananten, Mandant muss nichs zahlen und wäre als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Super Chancen, ausserg. Tätigkeit, Gegner zahlt die (fiktiven) Kosten der Beauftragung, beruft sich aber auf Vorsteuerabzugsmöglichkeit des Mandanten, zahlt also ohne MwSt.
De facto: Keine MwSt erhalten.
Wie wird das verbucht?
Abwandlung: MwSt-Nachteile entstehen dem Finanzamt ohnehin nicht, weil -angenommen- ein Mandant eh Mehrwertsteuerschulden hat.
Danke für eure Hinweise und
noch ALLES GUTE UND VIEL ERFOLG IM NEUEN JAHR!!!
Anwaltliche Arbeit ohne Honorar des Mananten, Mandant muss nichs zahlen und wäre als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Super Chancen, ausserg. Tätigkeit, Gegner zahlt die (fiktiven) Kosten der Beauftragung, beruft sich aber auf Vorsteuerabzugsmöglichkeit des Mandanten, zahlt also ohne MwSt.
De facto: Keine MwSt erhalten.
Wie wird das verbucht?
Abwandlung: MwSt-Nachteile entstehen dem Finanzamt ohnehin nicht, weil -angenommen- ein Mandant eh Mehrwertsteuerschulden hat.
Danke für eure Hinweise und
noch ALLES GUTE UND VIEL ERFOLG IM NEUEN JAHR!!!