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Einnahmen pro Bono Erfolg ohne MwSt steuerlich verbuchen

Verfasst: Freitag 2. Februar 2018, 17:07
von J@smin
Wie verbucht man das buchhalterisch richtig?
Anwaltliche Arbeit ohne Honorar des Mananten, Mandant muss nichs zahlen und wäre als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Super Chancen, ausserg. Tätigkeit, Gegner zahlt die (fiktiven) Kosten der Beauftragung, beruft sich aber auf Vorsteuerabzugsmöglichkeit des Mandanten, zahlt also ohne MwSt.
De facto: Keine MwSt erhalten.
Wie wird das verbucht?
Abwandlung: MwSt-Nachteile entstehen dem Finanzamt ohnehin nicht, weil -angenommen- ein Mandant eh Mehrwertsteuerschulden hat.
Danke für eure Hinweise und
noch ALLES GUTE UND VIEL ERFOLG IM NEUEN JAHR!!!

Re: Einnahmen pro Bono Erfolg ohne MwSt steuerlich verbuchen

Verfasst: Freitag 2. Februar 2018, 18:26
von Tibor
Natürlich liegt hier ein Umsatz vor; faktisch hat der Gegner an den Mdt den Schaden (Beratungshonorar) bezahlt, indem er ihn in dieser Höhe von der RVG Verbindlichkeit ggü seinem RA befreit hat. Der Mdt muss nun noch den USt-Betrag an den Mdt zahlen, der RA ne reguläre Rechnung stellen. Beim Mdt ist es dann

Aufwand an Ertrag aus SE
Vorsteuer an Bank

Beim Anwalt jeweils normales Honorar. Alles andere wäre Steuerhinterziehung des RA.

Re: Einnahmen pro Bono Erfolg ohne MwSt steuerlich verbuchen

Verfasst: Sonntag 4. Februar 2018, 14:34
von J@smin
Tibor hat geschrieben:Der Mdt muss nun noch den USt-Betrag an den Mdt zahlen, der RA ne reguläre Rechnung stellen.
Hast Du Dich vertippt? Müsste es nicht heissen, der Mdt müsste noch die MwSt an den RA bezahlen?

Danke!

Re: Einnahmen pro Bono Erfolg ohne MwSt steuerlich verbuchen

Verfasst: Sonntag 4. Februar 2018, 15:34
von Tibor
Ja klar.