Rechtsaufsicht vs. Fachaufsicht
Verfasst: Sonntag 4. Februar 2018, 18:21
Hallo,
wenn die Fachaufsicht aufsichtsrechtliche Maßnahme ergreifen will, bspw. eine Ersatzvornahme, dann muss sie sich doch dafür an die Rechtsaufsicht wenden, sofern im jeweiligen Fachgesetz nicht eine fachaufsichtliche Befugnis: "Ersatzvornahme" geregelt ist (habe ich noch nie gesehen und ich denke das gibt es auch nicht)? Teilweise gibt es aber ein Selbsteintrittsrecht der Fachaufsicht, was einer Ersatzvornahme nahe kommt. Wenn ich das aber nicht habe und die Fachaufsicht geht im Wege einer Ersatzvornahme vor, dann ist das doch rechtswidrig, oder?
Ich frage deshalb, weil sich bei mir irgendwie der (wohl falsche) Gedanke eingebrannt hat, die Fachaufsicht dürfe alles, was die Rechtsaufsicht auch darf. Aber dem scheint nicht so zu sein.
Was ist eigentlich, wenn Fach- und Rechtsaufsicht beim RP sind und das RP ersichtlich im Wege der Fachaufsicht vorgehen will (Auslegung des Bescheids) da aber auch eine rechtsaufsichtliche Maßnahme mit drin ist? Nach außen ist die Behörde ja zuständig. RP ist RP, welches Dezernat das in der Binnenorganisation macht, führt ja nicht dazu, dass eine sachliche Zuständigkeit nicht gegeben ist. Aber wie ist das in diesem Fall? Kann die Gemeinde hier sagen, dass es Lolek von der Rechtsaufsicht hätte machen müssen, anstatt Bolek von der Fachaufsicht eine Tür weiter und das Ding ist rechtswidrig?
wenn die Fachaufsicht aufsichtsrechtliche Maßnahme ergreifen will, bspw. eine Ersatzvornahme, dann muss sie sich doch dafür an die Rechtsaufsicht wenden, sofern im jeweiligen Fachgesetz nicht eine fachaufsichtliche Befugnis: "Ersatzvornahme" geregelt ist (habe ich noch nie gesehen und ich denke das gibt es auch nicht)? Teilweise gibt es aber ein Selbsteintrittsrecht der Fachaufsicht, was einer Ersatzvornahme nahe kommt. Wenn ich das aber nicht habe und die Fachaufsicht geht im Wege einer Ersatzvornahme vor, dann ist das doch rechtswidrig, oder?
Ich frage deshalb, weil sich bei mir irgendwie der (wohl falsche) Gedanke eingebrannt hat, die Fachaufsicht dürfe alles, was die Rechtsaufsicht auch darf. Aber dem scheint nicht so zu sein.
Was ist eigentlich, wenn Fach- und Rechtsaufsicht beim RP sind und das RP ersichtlich im Wege der Fachaufsicht vorgehen will (Auslegung des Bescheids) da aber auch eine rechtsaufsichtliche Maßnahme mit drin ist? Nach außen ist die Behörde ja zuständig. RP ist RP, welches Dezernat das in der Binnenorganisation macht, führt ja nicht dazu, dass eine sachliche Zuständigkeit nicht gegeben ist. Aber wie ist das in diesem Fall? Kann die Gemeinde hier sagen, dass es Lolek von der Rechtsaufsicht hätte machen müssen, anstatt Bolek von der Fachaufsicht eine Tür weiter und das Ding ist rechtswidrig?