Seite 2 von 2

Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung

Verfasst: Donnerstag 8. Februar 2018, 22:27
von Tibor
Jetzt hab ich gerade Hasenschutzgrundverordnung gelesen.

Hihihi, er hat Hasenschutz gesagt.

Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung

Verfasst: Dienstag 2. Oktober 2018, 22:29
von i live in tokyo
LG Würzburg (Beschl. v. 13.9.2018, 11 O 1741/18

Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.

Ich hoffe, die Kollegin geht ins Verfahren, damit mal endlich eine obergerichtliche Entscheidung kommt.

Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung

Verfasst: Mittwoch 3. Oktober 2018, 00:15
von thh
i live in tokyo hat geschrieben: Dienstag 2. Oktober 2018, 22:29Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
Eine Rechtsanwältin (!) ohne auch nur annähernd rechtskonforme Datenschutzerklärung auf ihrer beruflichen Homepage (!) ist allerdings auch eine eher traurige Nummer.

Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung

Verfasst: Mittwoch 3. Oktober 2018, 09:59
von Trente Steele82
Hatte der abmahnende Kollege allerdings auch nicht.

Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung

Verfasst: Mittwoch 3. Oktober 2018, 10:56
von i live in tokyo
thh hat geschrieben: Mittwoch 3. Oktober 2018, 00:15
i live in tokyo hat geschrieben: Dienstag 2. Oktober 2018, 22:29Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
Eine Rechtsanwältin (!) ohne auch nur annähernd rechtskonforme Datenschutzerklärung auf ihrer beruflichen Homepage (!) ist allerdings auch eine eher traurige Nummer.
Da will ich dir gar nicht widersprechen. Es geht mir hier eher um die Kürze, mit der das Gericht einfach die Abmahnfähigkeit annimmt. Mein letzter Wissensstand war, dass es umstritten sei, ob die DSGVO überhaupt den Weg in das UWG öffnet.
Da sitzt ja auch nur ein Richter im Niemandsland, sondern eine Kammer aus 3 Richtern, von denen man sich etwas mehr Fülle erwarten kann.

Wär das eine Klausur, gäbe es hierfür keine 4 Punkte [-X

Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung

Verfasst: Mittwoch 3. Oktober 2018, 11:04
von Honigkuchenpferd
Trente Steele82 hat geschrieben: Mittwoch 3. Oktober 2018, 09:59 Hatte der abmahnende Kollege allerdings auch nicht.
So hat man es gern.

Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung

Verfasst: Mittwoch 3. Oktober 2018, 11:07
von Trente Steele82
i live in tokyo hat geschrieben: Mittwoch 3. Oktober 2018, 10:56
thh hat geschrieben: Mittwoch 3. Oktober 2018, 00:15
i live in tokyo hat geschrieben: Dienstag 2. Oktober 2018, 22:29Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
Eine Rechtsanwältin (!) ohne auch nur annähernd rechtskonforme Datenschutzerklärung auf ihrer beruflichen Homepage (!) ist allerdings auch eine eher traurige Nummer.
Da will ich dir gar nicht widersprechen. Es geht mir hier eher um die Kürze, mit der das Gericht einfach die Abmahnfähigkeit annimmt. Mein letzter Wissensstand war, dass es umstritten sei, ob die DSGVO überhaupt den Weg in das UWG öffnet.
Da sitzt ja auch nur ein Richter im Niemandsland, sondern eine Kammer aus 3 Richtern, von denen man sich etwas mehr Fülle erwarten kann.

Wär das eine Klausur, gäbe es hierfür keine 4 Punkte [-X
Deswegen gehört diese Frage auch nicht in ein Verfügungsverfahren zumal dann maximal beim OLG Schluss ist und die Frage nicht vom BGH beantwortet werden kann. Den Streit hat Prof. Köhler nonchalant vom Zaun gebrochen; mal (m)eine andere Ansicht nachzulesen in der K&R 9/533 ;-)