Re: Die neue Datenschutzgrundverordnung
Verfasst: Donnerstag 8. Februar 2018, 22:27
Jetzt hab ich gerade Hasenschutzgrundverordnung gelesen.
Hihihi, er hat Hasenschutz gesagt.
Hihihi, er hat Hasenschutz gesagt.
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Eine Rechtsanwältin (!) ohne auch nur annähernd rechtskonforme Datenschutzerklärung auf ihrer beruflichen Homepage (!) ist allerdings auch eine eher traurige Nummer.i live in tokyo hat geschrieben: ↑Dienstag 2. Oktober 2018, 22:29Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
Da will ich dir gar nicht widersprechen. Es geht mir hier eher um die Kürze, mit der das Gericht einfach die Abmahnfähigkeit annimmt. Mein letzter Wissensstand war, dass es umstritten sei, ob die DSGVO überhaupt den Weg in das UWG öffnet.thh hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Oktober 2018, 00:15Eine Rechtsanwältin (!) ohne auch nur annähernd rechtskonforme Datenschutzerklärung auf ihrer beruflichen Homepage (!) ist allerdings auch eine eher traurige Nummer.i live in tokyo hat geschrieben: ↑Dienstag 2. Oktober 2018, 22:29Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
So hat man es gern.Trente Steele82 hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Oktober 2018, 09:59 Hatte der abmahnende Kollege allerdings auch nicht.
Deswegen gehört diese Frage auch nicht in ein Verfügungsverfahren zumal dann maximal beim OLG Schluss ist und die Frage nicht vom BGH beantwortet werden kann. Den Streit hat Prof. Köhler nonchalant vom Zaun gebrochen; mal (m)eine andere Ansicht nachzulesen in der K&R 9/533i live in tokyo hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Oktober 2018, 10:56Da will ich dir gar nicht widersprechen. Es geht mir hier eher um die Kürze, mit der das Gericht einfach die Abmahnfähigkeit annimmt. Mein letzter Wissensstand war, dass es umstritten sei, ob die DSGVO überhaupt den Weg in das UWG öffnet.thh hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. Oktober 2018, 00:15Eine Rechtsanwältin (!) ohne auch nur annähernd rechtskonforme Datenschutzerklärung auf ihrer beruflichen Homepage (!) ist allerdings auch eine eher traurige Nummer.i live in tokyo hat geschrieben: ↑Dienstag 2. Oktober 2018, 22:29Für alle Interessierten. Kanzlei mahnt RÄin ab und gewinnt. DSGVO ist ohne wirkliche Begründung abmahnfähig.
Da sitzt ja auch nur ein Richter im Niemandsland, sondern eine Kammer aus 3 Richtern, von denen man sich etwas mehr Fülle erwarten kann.
Wär das eine Klausur, gäbe es hierfür keine 4 Punkte