Fahrlässiges Dazwischentreten eines Dritten - Zurechnung
Verfasst: Mittwoch 7. Februar 2018, 18:29
N´Abend,
wenn ein Dritter in nur einfach fahrlässiger Weise in den Zurechnungszusammenhang dazwischentritt, kann der Erfolg dann sowohl dem Dritten als auch dem "Ersttäter" zugerechnet werden?
Bsp.: T verletzt den O in Tötungsabsicht. Arzt A begeht einen leicht fahrlässigen Behandlungsfehler, infolgedessen O verstirbt.
Jetzt sagt man ja, dass die dazwischentretende - bloß einfach fahrlässige - Zweithandlung den Zurechnungszshg. nicht unterbricht und T wegen vollendeten Totschlags strafbar ist.
Ist der Erfolg dann trotzdem auch dem Arzt A zurechenbar, sodass er sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht hat?
Eigentlich würde ich das bejahen, bin aber gerade durch den Umstand verwirrt, dass dann ja zwei Personen der Erfolg zurechenbar wäre, was mir - abgesehen von Täterschaft und Teilnahme, die hier ja zwischen T und A nicht in Betracht kommt - neu erscheint.
wenn ein Dritter in nur einfach fahrlässiger Weise in den Zurechnungszusammenhang dazwischentritt, kann der Erfolg dann sowohl dem Dritten als auch dem "Ersttäter" zugerechnet werden?
Bsp.: T verletzt den O in Tötungsabsicht. Arzt A begeht einen leicht fahrlässigen Behandlungsfehler, infolgedessen O verstirbt.
Jetzt sagt man ja, dass die dazwischentretende - bloß einfach fahrlässige - Zweithandlung den Zurechnungszshg. nicht unterbricht und T wegen vollendeten Totschlags strafbar ist.
Ist der Erfolg dann trotzdem auch dem Arzt A zurechenbar, sodass er sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht hat?
Eigentlich würde ich das bejahen, bin aber gerade durch den Umstand verwirrt, dass dann ja zwei Personen der Erfolg zurechenbar wäre, was mir - abgesehen von Täterschaft und Teilnahme, die hier ja zwischen T und A nicht in Betracht kommt - neu erscheint.