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Fahrlässiges Dazwischentreten eines Dritten - Zurechnung

Verfasst: Mittwoch 7. Februar 2018, 18:29
von UltimaSpes
N´Abend,

wenn ein Dritter in nur einfach fahrlässiger Weise in den Zurechnungszusammenhang dazwischentritt, kann der Erfolg dann sowohl dem Dritten als auch dem "Ersttäter" zugerechnet werden?

Bsp.: T verletzt den O in Tötungsabsicht. Arzt A begeht einen leicht fahrlässigen Behandlungsfehler, infolgedessen O verstirbt.

Jetzt sagt man ja, dass die dazwischentretende - bloß einfach fahrlässige - Zweithandlung den Zurechnungszshg. nicht unterbricht und T wegen vollendeten Totschlags strafbar ist.
Ist der Erfolg dann trotzdem auch dem Arzt A zurechenbar, sodass er sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht hat?

Eigentlich würde ich das bejahen, bin aber gerade durch den Umstand verwirrt, dass dann ja zwei Personen der Erfolg zurechenbar wäre, was mir - abgesehen von Täterschaft und Teilnahme, die hier ja zwischen T und A nicht in Betracht kommt - neu erscheint.

Re: Fahrlässiges Dazwischentreten eines Dritten - Zurechnung

Verfasst: Mittwoch 7. Februar 2018, 19:22
von Tobias__21
Ja, das geht grundsätzlich. Stichwort: Nebentäterschaft

Da gab es mal einen Fall, da hat ein Arzt einem Gewalttäter aus einer psychiatrischen Einrichtung Ausgang gewährt. Während dieser Ausgang hatte, hat er jemanden umgebracht. Der Arzt war wegen fahrlässiger Tötung dran. Der Täter wegen Totschlag / Mord.