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Aufbau Falllösung

Verfasst: Donnerstag 8. Februar 2018, 14:42
von Gelöschter Nutzer
Hallo :-)

Vielleicht kann mir von Euch jemand bei meiner Falllösung helfen. Irgendwie finde ich den Einstieg nicht so ganz…

Der Sachverhalt lautet verkürzt:

A, B und C wollen künftig gemeinsam nachts Schmuck aus Juweliergeschäften klauen. Sie sprechen ihre einzelnen Aufgaben dazu ab. A ist kräftig und soll mit einem Gullideckel die Schaufenster einwerfen, B soll in die Auslage klettern und den Schmuck einsammeln. Cs Aufgabe besteht darin, geeignete Geschäfte zu suchen und die Zufahrtsstraße weiter entfernt zu überwachen.

In Betracht kommen §§242 I i.V.mit 243 I Nr.1, Nr.2, Nr.3, 244 I Nr.1a, Nr.2, 303 I StGB oder habe ich etwas vergessen?

Würdet Ihr alle drei zusammen prüfen oder besser getrennt?

Viele liebe Grüße
Hexe

Re: Aufbau Falllösung

Verfasst: Donnerstag 8. Februar 2018, 15:25
von Schnitte
Ich würde mit dem, der den Schmuck einsammelt, als Haupttäter beginnen und die ganzen Diebstahlsdelikte mit Qualifikationen, besonders schweren Fälle usw. durchgehen (welche das sind, musst du schon selber rausfinden). Dann das Ganze den übrigen Tätern als Mittäter zurechnen. Dann die Delikte, die durch die übrigen Täter als Haupttäter verwirklicht wurden, von denen ausgehend durchprüfen und anschließend wiederum dem Schmuckeinsammler als Mittäter zurechnen.

Bei sowas gehen aber die Meinungen auseinander. Es gibt auch Leute, die es vorziehen, bei offensichtlicher Mittäterschaft einfach alle Delikte für alle Personen in einem Rutsch durchzuprüfen. Das geht oft gut, wird aber von manchen Korrektoren als unsauber empfunden.

Re: Aufbau Falllösung

Verfasst: Donnerstag 8. Februar 2018, 15:54
von Herr Anwalt
Grundsätzlich würde ich es wie Schnitte machen.
Das Problem ist, dass du bei C dann schon auf die eingeworfene Scheibe und die Dreierkonstellation eingehen musst im Regelbeispiel und in der Qualifikation.
Vielleicht würde ich es in dem Fall zusammen prüfen.

Re: Aufbau Falllösung

Verfasst: Freitag 9. Februar 2018, 12:41
von Gelöschter Nutzer
Hallo Schnitte,
Hallo Herr Anwalt,

Danke Euch erstmal für die Antworten.

Prinzipiell fände ich eine getrennte Prüfung, hier mit B beginnend, übersichtlicher. Allerdings weiß ich auch nicht, ob und wie ich dann richtig den § 243 dort einbaue....

Eine gemeinsame Prüfung habe ich bislang auch noch nie gemacht, bisher immer getrennt.....

Wie müsste/könnte das dann Eurer Meinung nach aussehen?

LG und ein schönes Wochenende

Hexe