StGB 179
Verfasst: Donnerstag 8. Februar 2018, 23:57
Es geht um zwei Beispiele und deren Bewertung anhand des alten 179 StGB
Fall 1: Person a und b, beide nach Genuss von Alkohol, haben sex. Am nächsten morgen schreibt B das alles freiwillig war, sie aber betrunken war. Ist hier 179 überhaupt anwendbar? Oder kann die Frau ihre Zustimmung nachträglich zurückziehen?
Fall 2: Person a und b küssen sich. Person B ist betrunken, und sagt nach ca einer Minute, das sie nicht mehr weiter machen will, da sie fast einen Freund hat. Person A fährt sie danach nach Hause. Person B navigiert. Kann Person B überhaupt Widerstandsunfähig sein? Durch ihre Untebrechung leistet sie ja quasi widerstand und navigiert A noch zu ihrem Haus!
Fall 1: Person a und b, beide nach Genuss von Alkohol, haben sex. Am nächsten morgen schreibt B das alles freiwillig war, sie aber betrunken war. Ist hier 179 überhaupt anwendbar? Oder kann die Frau ihre Zustimmung nachträglich zurückziehen?
Fall 2: Person a und b küssen sich. Person B ist betrunken, und sagt nach ca einer Minute, das sie nicht mehr weiter machen will, da sie fast einen Freund hat. Person A fährt sie danach nach Hause. Person B navigiert. Kann Person B überhaupt Widerstandsunfähig sein? Durch ihre Untebrechung leistet sie ja quasi widerstand und navigiert A noch zu ihrem Haus!