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Übertragung auf Einzelrichter

Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 09:22
von lawlaw
Hi zusammen!

Ich sitze gerade an einer meiner ersten Akten und soll ein Urteil schreiben zu einem Verfahren,
bei dem es noch keine Verhandlung gegeben hat.

Beim Erstellen des Rubrums habe ich mich gerade gefragt, woran ich erkenne, ob die Sache (bereits)
auf den Einzelrichter übertragen wurde, oder ob als Kammer verhandelt werden wird? In den Verfügungen
des Gerichts bisher (zB zum schriftlichen Vorverfahren) habe ich bisher nichts finden können.

Gibt es sonst noch eine Möglichkeit, das zu erkennen?

Re: Übertragung auf Einzelrichter

Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 20:17
von Liz
Aus § 348 ZPO (in Deinem Fall wohl: a. F.) ergibt sich, ob es überhaupt eine Kammersache oder eine originäre Einzelrichtersache ist. Kammersachen können nach § 348a ZPO auf den Einzelrichter übertragen werden, d. h. es müsste ein entsprechender Kammerbeschluss in der Akte sein.

Re: Übertragung auf Einzelrichter

Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 20:22
von Salisa
AUf der Akte könnte u.U. auch Das BE (Berichterstatter = Kammer) oder ER (Einzelrichter) markiert sein.
Wenn auf dem Deckel ein Beisitzer steht, die Unterschrift auf den Verfügungen aber der Vorsitzende unterschreibt, ist es eine Kammersache.

Wenn auf einem Beschluss in der Akte alle unterschreiben, dann auch.

Wenn nichts drin ist, also auch kein EInzelrichterbeschluss, kann es auch eine originäre Einzelrichtersache sein.

Re: Übertragung auf Einzelrichter

Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 21:40
von Liz
@Salisa: Stimmt, das sind weitere Indizien. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass der Eintrag vorne auf dem Aktendeckel nicht korrekt/aktuell sein muss und dass der Vorsitzende ggf auch nur als Vertreter des zuständigen Einzelrichters gehandelt haben kann.

Re: Übertragung auf Einzelrichter

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 14:50
von Salisa
Liz hat geschrieben:@Salisa: Stimmt, das sind weitere Indizien. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass der Eintrag vorne auf dem Aktendeckel nicht korrekt/aktuell sein muss und dass der Vorsitzende ggf auch nur als Vertreter des zuständigen Einzelrichters gehandelt haben kann.
In der Tat!

Wobei ich es doch für unwahrscheinlich halte, dass der Vorsitzende jede Verfügung macht aus Vertretungsgründen.

Re: Übertragung auf Einzelrichter

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 19:51
von Liz
Das ist wohl wahr. Spätestens die Terminsladung wird er wohl nicht mehr machen, wenn es eine Einzelrichtersache eines Beisitzers ist - das dürfte zumindest dem Kammerfrieden zuträglich sein.

Re: Übertragung auf Einzelrichter

Verfasst: Sonntag 18. Februar 2018, 15:04
von Salisa
Liz hat geschrieben:Das ist wohl wahr. Spätestens die Terminsladung wird er wohl nicht mehr machen, wenn es eine Einzelrichtersache eines Beisitzers ist - das dürfte zumindest dem Kammerfrieden zuträglich sein.
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Wenn das Dezernat bspw. leer stand, füllt der ein oder andere Vorsitzende mit Freuden schon mal vorsorglich für den Nachfolger den Terminkalender für die nächsten Monate ohne Berücksichtigung des Falles oder der Sinnhaftigkeit... (aus persönlicher Erfahrung).

Also: Man ist nie sicher! ;)