Versandrisiko und verletzte Sorgfaltspflicht
Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 20:34
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem, bei dessen Lösung ich einfach nicht weiterkomme.
Eine vollständige Lösung muss gar nicht sein, ein paar Tipps wären aber hilfreich.
A ist verpflichtet, dem B eine zerbrechliche Sache zuzusenden. Er sagt der C, seiner Frau, diese zu verpacken.
C nutzt nur unzureichendes Papier anstatt der nötigen Luftpolsterfolie und weiß, das die Sache leicht zerbrechen könnte, nimmt dies aber in Kauf.
Als der Postbote zu B kommt, rutscht der Postbote auf dem sorgfaltspflichtwidrig nicht geräumten und vereisten Weg vor dem Gartentor des B aus, lässt das Paket fallen, sodass die Sache zerschellt.
Bei angemessener Polsterung wäre die Sache nicht zerstört worden.
Meine Frage ist:
Wer haftet hier? Bzw. wer muss für den Schaden einstehen?
Grundsätzlich trägt der Käufer - hier beides Privatleute - nach §447 ja das Versandrisiko; für eine sichere Verpackung muss aber der Verkäufer m.W. doch als Nebenbestimmung sorgen.
Wie verhält es sich hier in Verbindung mit dem Sturz des Postboten und der Zerstörung nur aufgrund der unzureichenden Verpackung?
Ich bin für eure Hilfe dankbar!
Ich habe folgendes Problem, bei dessen Lösung ich einfach nicht weiterkomme.
Eine vollständige Lösung muss gar nicht sein, ein paar Tipps wären aber hilfreich.
A ist verpflichtet, dem B eine zerbrechliche Sache zuzusenden. Er sagt der C, seiner Frau, diese zu verpacken.
C nutzt nur unzureichendes Papier anstatt der nötigen Luftpolsterfolie und weiß, das die Sache leicht zerbrechen könnte, nimmt dies aber in Kauf.
Als der Postbote zu B kommt, rutscht der Postbote auf dem sorgfaltspflichtwidrig nicht geräumten und vereisten Weg vor dem Gartentor des B aus, lässt das Paket fallen, sodass die Sache zerschellt.
Bei angemessener Polsterung wäre die Sache nicht zerstört worden.
Meine Frage ist:
Wer haftet hier? Bzw. wer muss für den Schaden einstehen?
Grundsätzlich trägt der Käufer - hier beides Privatleute - nach §447 ja das Versandrisiko; für eine sichere Verpackung muss aber der Verkäufer m.W. doch als Nebenbestimmung sorgen.
Wie verhält es sich hier in Verbindung mit dem Sturz des Postboten und der Zerstörung nur aufgrund der unzureichenden Verpackung?
Ich bin für eure Hilfe dankbar!