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Wert des Beschwerdeverfahrens (sofortige Beschwerde)?

Verfasst: Dienstag 13. Februar 2018, 21:33
von Gelöschter Nutzer
Hallo zusammen,

kann mir eventuell jemand hier weiterhelfen: nach welchen Kriterien bestimmt sich der Wert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer sofortigen Beschwerde? Wenn man das so pauschal sagen kann.

Konkret geht es mir darum, dass ich im Tenor eines Beschlusses gem. § 574 IV ZPO (meines Wissens) auch den Beschwerdewert festsetzen muss, mir aber Anhaltspunkte dazu fehlen und der Kommentar leider nicht weiterhilft.

Danke!

Re: Wert des Beschwerdeverfahrens (sofortige Beschwerde)?

Verfasst: Mittwoch 14. Februar 2018, 09:44
von batman
Zunächst meinst Du wahrscheinlich § 572 Abs. 4 ZPO und im Übrigen wohl den Gebührenstreitwert, der gem. § 63 Abs. 2 GKG festzusetzen ist und sich bei Rechtsmitteln nach § 47 GKG richtet.

Re: Wert des Beschwerdeverfahrens (sofortige Beschwerde)?

Verfasst: Freitag 16. Februar 2018, 23:10
von Gelöschter Nutzer
Danke, aber hatte sich schon erledigt.

Die Normen kannte ich schon, sie helfen aber leider nicht wirklich weiter, um einen praxistauglichen (BGH-konformen) Beschluss zu verfassen.

Die Lösung: über Beck vergleichbare Konstellationen suchen, die BGH-Argumentation herausfinden, verstehen und anwenden.

Re: Wert des Beschwerdeverfahrens (sofortige Beschwerde)?

Verfasst: Freitag 16. Februar 2018, 23:15
von batman
Und im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wird ein Urteil verfasst?

Re: Wert des Beschwerdeverfahrens (sofortige Beschwerde)?

Verfasst: Freitag 16. Februar 2018, 23:19
von Gelöschter Nutzer
Um Gottes Willen, ich antworte der Vollständigkeit halber um 23 Uhr auf einen Forumsbeitrag in Bezug auf einen Beschluss, den ich vor zwei Tagen verfasst habe, nachdem ich heute den ganzen Tag am Knöringer über dem Verfassen eines Urteils gesessen bin -- ist so ein Kommentar wirklich nötig?

Re: Wert des Beschwerdeverfahrens (sofortige Beschwerde)?

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 07:45
von batman
Formelle Aspekte sind ja nicht ganz unwichtig ;)
Mich würde noch interessieren, was einen BGH-konformen Streitwertbeschluss ausmacht?

Re: Wert des Beschwerdeverfahrens (sofortige Beschwerde)?

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 08:15
von Gelöschter Nutzer
In der (wohl naiven) Hoffnung, dass ernsthaftes Interesse an einem Austausch besteht:

Gemeint war ein Beschluss, der mit der gängigen BGH-Herangehensweise übereinstimmt. So setzt der BGH jedenfalls bei bestimmten Beschwerdeverfahren "üblicherweise" eine bestimmte Prozentzahl des Ausgangsstreitswerts als Beschwerdewert fest.

Natürlich ist klar, dass (1.) dies auf bestimmten Normen basiert und der BGH sich das nicht etwa frei ausdenkt, (2.) im Einzelfall natürlich andere Ergebnisse in Betracht kommen, was zu überlegen ist und (3.) auch ein von der gängigen "BGH-Formel" abweichendes Ergebnis weder (notwendig) falsch noch angreifbar ist.

Das ändert aber nichts daran, dass eine Übernahme der BGH-Herangehensweise letztlich - soweit nachvollziehbar, vertretbar und konkret passend - das einfachste und wohl praxistauglichste Ergebnis ist.

Re: Wert des Beschwerdeverfahrens (sofortige Beschwerde)?

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 08:56
von batman
Ah, danke für diese Erläuterung. Dein Beschlussentwurf hat aber in der Sache über die sofortige Beschwerde entschieden, oder? Falls ja, ging es dann nicht eher um den Gebührenstreitwert als um den Wert des Beschwerdegegenstands?

Re: Wert des Beschwerdeverfahrens (sofortige Beschwerde)?

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 09:32
von Gelöschter Nutzer
Was offensichtlich auch gemeint war, wie du weißt.