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Fortführung Prozess Wirksamkeit Vergleich?

Verfasst: Freitag 16. Februar 2018, 15:27
von Tobias__21
Hallo,

wenn man die Fortführung des Prozesses der mit einem Vergleich abgeschlossen wurde beantragt, weil man mein der Vergleich wäre unwirksam und das Gericht das aus irgendwelchen Gründen ablehnt, wie geht es dann weiter? In meiner Klausur geschah das durch Verfügung des Richters. Ich gehe also mal davon aus, dass für die Ablehnung kein Beschluss notwendig ist, oder doch? Was kann der "Antragssteller" tun? Irgendwelche Rechtsmittel? Beschwerde?

M.E. muss das Gericht den Rechtsstreit fortführen und dann durch Prozessurteil entscheiden, der Prozess ist ja noch rechtshängig.... In meinem Fall wurde das aber nicht gemacht. War aber auch egal, es ging eh um eine andere Klage...Aber das Gericht kann sich doch nicht einfach per Verfügung weigern dem Verfahren Fortgang zu geben? :-k

Re: Fortführung Prozess Wirksamkeit Vergleich?

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 20:03
von Tobias__21
Keiner was?

Re: Fortführung Prozess Wirksamkeit Vergleich?

Verfasst: Sonntag 18. Februar 2018, 22:08
von Ant-Man
Tobias__21 hat geschrieben:Hallo,

wenn man die Fortführung des Prozesses der mit einem Vergleich abgeschlossen wurde beantragt, weil man mein der Vergleich wäre unwirksam und das Gericht das aus irgendwelchen Gründen ablehnt, wie geht es dann weiter? In meiner Klausur geschah das durch Verfügung des Richters. Ich gehe also mal davon aus, dass für die Ablehnung kein Beschluss notwendig ist, oder doch? Was kann der "Antragssteller" tun? Irgendwelche Rechtsmittel? Beschwerde?

M.E. muss das Gericht den Rechtsstreit fortführen und dann durch Prozessurteil entscheiden, der Prozess ist ja noch rechtshängig.... In meinem Fall wurde das aber nicht gemacht. War aber auch egal, es ging eh um eine andere Klage...Aber das Gericht kann sich doch nicht einfach per Verfügung weigern dem Verfahren Fortgang zu geben? :-k
Es ergeht ein Endurteil mit der (beantragten) Feststellung, dass der Prozessvergleich das Verfahren beendet hat. Siehe u.a. BGH, Beschluss vom 18. September 1996 – VIII ZB 28/96 (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 – 2 B 86/07).

Re: Fortführung Prozess Wirksamkeit Vergleich?

Verfasst: Montag 19. Februar 2018, 17:39
von Torquemada
Ant-Man hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Hallo,

wenn man die Fortführung des Prozesses der mit einem Vergleich abgeschlossen wurde beantragt, weil man mein der Vergleich wäre unwirksam und das Gericht das aus irgendwelchen Gründen ablehnt, wie geht es dann weiter? In meiner Klausur geschah das durch Verfügung des Richters. Ich gehe also mal davon aus, dass für die Ablehnung kein Beschluss notwendig ist, oder doch? Was kann der "Antragssteller" tun? Irgendwelche Rechtsmittel? Beschwerde?

M.E. muss das Gericht den Rechtsstreit fortführen und dann durch Prozessurteil entscheiden, der Prozess ist ja noch rechtshängig.... In meinem Fall wurde das aber nicht gemacht. War aber auch egal, es ging eh um eine andere Klage...Aber das Gericht kann sich doch nicht einfach per Verfügung weigern dem Verfahren Fortgang zu geben? :-k
Es ergeht ein Endurteil mit der (beantragten) Feststellung, dass der Prozessvergleich das Verfahren beendet hat. Siehe u.a. BGH, Beschluss vom 18. September 1996 – VIII ZB 28/96 (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 – 2 B 86/07).
Das hat hier aber doch offenbar niemand beantragt. Hier muss m.E. erst durch sof. Beschwerde des Kl. gegen die Weglegeverfügung erreicht werden, dass das Gericht sich mit dem implizit erneut gestellten Sachantrag befasst, und dann entweder dieser Sachantrag durch Urteil als unzulässig abgewiesen werden (weil die Rechtshängigkeit durch wirksamen Vergleich beendet wurde), oder eben durch Urteil in der Sache entschieden werden.

Re: Fortführung Prozess Wirksamkeit Vergleich?

Verfasst: Montag 19. Februar 2018, 18:37
von Tobias__21
Ja, das wurde nicht beantragt. Das Gericht hat einfach nichts gemacht und dem RA eine Verfügung geschickt. Ich war mir nicht sicher, wie man diese Verfügung angreifen kann. Es ging in der Klausur auch nicht explizit darum. Ging dann mit der Vollstreckungsabwehrklage weiter und dem Standard Dingens ob er hier auch die Unwirksamkeit des Vergleichs rügen kann, oder ob es ein neues Verfahren braucht. War eigentlich ne nette Klausur. Ging dann auch noch um 767 II und die Anwendbarkeit auf Vergleiche.