Beistandschaft JA, Schnittstelle ZivR / ÖffR - 48 LVwVfG?
Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 11:07
Hallo,
schon seit längerem beschäftigt mich folgende Konstellation: Wenn Kindsvater den Unterhalt nicht zahlt, und die Mutter das Jugendamt als Beistand hat, läuft die Berechnung des Unterhalts und die Vollstreckung ja auch über das Jugendamt. Mich beschäftigt die Frage wie die Lage ist, wenn sich das Jugendamt verrechnet, zu viel beim Vater pfändet und alles an die Mutter auskehrt. Würden nur Mutter und Vater miteinander zu tun haben, wäre das eine zivilrechtliche Konstellation. Dadurch dass das Jugendamt beteiligt ist, komme ich aber zu dem Schluss, dass eine Rückforderung (genau wie die Auskehr) seitens des JA gegenüber der Mutter ein VA ist. Dann wäre ich bei § 48 II LVwVfG.
Ich finde dieses Ergebnis irgendwie nicht "rund". Mir stößt es auf, dass ich bei einer fehlerhaften Pfändung nach ZPO am Ende im § 48 II LVwVfG lande.
Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, was ich meine. Vielen Dank!
schon seit längerem beschäftigt mich folgende Konstellation: Wenn Kindsvater den Unterhalt nicht zahlt, und die Mutter das Jugendamt als Beistand hat, läuft die Berechnung des Unterhalts und die Vollstreckung ja auch über das Jugendamt. Mich beschäftigt die Frage wie die Lage ist, wenn sich das Jugendamt verrechnet, zu viel beim Vater pfändet und alles an die Mutter auskehrt. Würden nur Mutter und Vater miteinander zu tun haben, wäre das eine zivilrechtliche Konstellation. Dadurch dass das Jugendamt beteiligt ist, komme ich aber zu dem Schluss, dass eine Rückforderung (genau wie die Auskehr) seitens des JA gegenüber der Mutter ein VA ist. Dann wäre ich bei § 48 II LVwVfG.
Ich finde dieses Ergebnis irgendwie nicht "rund". Mir stößt es auf, dass ich bei einer fehlerhaften Pfändung nach ZPO am Ende im § 48 II LVwVfG lande.
Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, was ich meine. Vielen Dank!