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Prüfung eines Punktes ohne Auswirkungen

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 12:55
von cfghk
Hey ich hätte da mal eine kurze Frage.

Folgende Sachverhalt, A kauft im Namen von B Möbel von C. (Prüfung Stellvertretung bis "mit Stellvertretungsmacht" erfolgreich)

Ein Missbrauch der Vertretungsmacht liegt nah. (A kauft von C für 1000, darf aber nur für 100)
In jedem Fall liegt ein Fall des falsus procurator vor. (Auch bei erfolgreicher Prüfung der Missbrauch der Vertretungsmacht.)

Nun die Frage, wenn 280ff (und alles was in diese Richtung geht) nicht zu prüfen ist, müsste ich ausführlich erörtern ob ein MdV vorliegt?
Oder reicht ein lapidares "Selbst wenn dann... da aber 280ff nicht zu prüfen ist ist es irrelevant"

Vielen Dank im Vorraus (:

Re: Prüfung eines Punktes ohne Auswirkungen

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 13:40
von Schnitte
Mir ist die Frage nicht ganz klar. Der Weg zu 280ff. ist nur offen, wenn A den B wirksam vertreten hat; wenn nicht,d ann gibt es keinen Vertrag und folglich auch keine vertraglichen Schadensersatzansprüche. Oder meinst du culpa in contrahendo? Oder meinst du gar Schadensersatz im Verhältnis A-B, weil A gegen seine Pflichten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag (oder welches Verhältnbis auch immer zwischen beiden besteht) verletzt hat?

Re: Prüfung eines Punktes ohne Auswirkungen

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 14:24
von cfghk
Entschuldigung, ich gebe zu meine Frage kann man auch anderest auffassen als sie gemeint war. (Und irgendwie hatte ich 280ff im Kopf wobei du recht hast, das das als Folge völliger Schwachsinn ist, ich meinte eigentlich 826)

& Lass es mich anderst formulieren. Wenn ich nichts anderes als den Kaufpreisanspruch des B gegen C aus 433II prüfen darf, ist es notwendig (ausführlich) auf einen (möglichen) Missbrauch der Vertretungsmacht durch A einzugehen?
(Da selbst wenn ein solcher vorliegt. (i.R.e Kollusion) und ich durch Sittenwidrigkeit auf nichtigkeit des Rechtsgeschäftes komme, ich 826 eh nicht prüfen darf?)

Ich hoffe ich habe mich besser ausgedrückt.

Re: Prüfung eines Punktes ohne Auswirkungen

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 14:39
von Schnitte
Wenn du nur den vertraglichen Anspruch aus 433 prüfen musst/darfst, dann kannst du den Missbrauch der Vertretungsmacht nur im Rahmen der Prüfung dieser Ansprüche einbringen. Das würde, denke ich, an zwei Stellen gehen: Bei der Frage, ob wegen dieses Missbrauchs doch keine wirksame Stellvertretung vorliegt (wobei die hM da streng ist und allenfalls bei Kollusion mit dem Vertragspartner die wirksame Stellvertretung verneint) oder über eine Nichtigkeit des Vertrags nach 134 oder 138. 826 kannst du nicht ansprechen, weil es ja eine andere Anspruchsgrundlage ist.

Re: Prüfung eines Punktes ohne Auswirkungen

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 14:53
von cfghk
Vielen Lieben Dank, dann probier ich das mal.