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was heißt "einschlägig"

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 15:39
von Gelöschter Nutzer
tja, peinliche Frage sicherlich, aber was genau bedeutet "einschlägig". Meint es

1. dass die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm vorliegen?

oder

2. dass die gewünschte Rechtsfolge grds. bei Vorliegen der "einschlägigen" Norm herbeigeführt werden kann?

oder etwas anderes?

Re: was heißt "einschlägig"

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 16:10
von Ara
Ich verstehe deinen Unterschied nicht?

Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm gegeben sind, dann kann man doch die Rechtsfolge grundsätzlich herbeiführen?

Re: was heißt "einschlägig"

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 16:18
von Gelöschter Nutzer
Ich verstehe deinen Unterschied nicht?
Manchmal lese ich einschlägig im Sinne von "nach erfolgter Subsumtion steht fest, die Norm ist einschlägig, da die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen".

Manchmal sehe ich es aber auch verwendet i.S.v. "unabhängig davon, ob im konkreten Fall die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, ist die Norm einschlägig, da bei (noch festzustellendem) Vorliegen, die begehrte Rechtsfolge eintritt".

Also zum Beispiel bei EGLs: Eine Norm ist als EGL einschlägig, wenn sie auch tatsächlich tatbestandsmäßig ist, oder wenn sie unabhängig von der konkrten Tatbestandsmäßigkeit jedenfalls abstrakt die im Sachverhalt zu findende (und nun zu prüfende) Rechtsfolge anordnet.

Bspw. ist eine Art. 76 BayBO einschlägig, wenn die Beseitigungsanordnung auch formell und materielle rechtmäßig erfolgt ist, oder ist es bereits deshalb einschlägig, weil Beseitigungsanordnungen grds. auf Art. 76 BayBO gestützt werden müssen?

Bzw. unabhängig davon, was meint "einschlägig" deiner Auffassung nach?

Re: was heißt "einschlägig"

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 17:23
von Ara
Ich verstehe ehrlich gesagt noch immer nicht deine Frage...

Eine Norm ist einschlägig, wenn sie Anwendung findet.

Man könnte noch darüber diskutieren, ob eine Norm nur dann einschlägig ist, wenn sie auch angewendet wird oder sie auch einschlägig ist wenn sie lediglich grundsätzlich anwendbar wäre (aber aus anderen Gründen scheitert).

Re: was heißt "einschlägig"

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 20:33
von Gelöschter Nutzer
Eine Norm ist einschlägig, wenn sie Anwendung findet.
Ok, also in anderen Worten die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm liegen vor?

Ich frage, weil ich in einem Skript gesehen hat, in dem Prüfungspunkt "Bestimmung der EGL" benennt man, welche Norm einschlägig sei.

Nur weiß man da ja noch noch nicht, ob die EGL korrekt angewendet wurde. Deshalb dachte ich, vielleicht stellen sie hier auf die Rechtsfolge (also den Eingriff) ab, die konkret Anwendung gefunden hat (unabhängig davon, ob die Tatbestandsvoraussetzungen tatsächlich vorlagen oder nicht).

Re: was heißt "einschlägig"

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 20:58
von sai
Einschlägig ist weder Rechts- noch sonstiger Fachbegriff. Von daher kann er sich auf alles beziehen, was der jeweilige Autor sagen möchte.

Re: was heißt "einschlägig"

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 21:41
von markus87
TE: du hast das hervorragend erklärt, weiß nicht warum die anderen es nicht verstehen. Bei der Frage welche Norm einschlägig sein KÖNNTE würde ich von der Rechtsfolge ausgehen, tatsächlich einschlägig ist dann nur diejenige deren TB erfüllt ist. Würde ein weiteres Verständnis aber nicht für falsch halten.

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Re: was heißt "einschlägig"

Verfasst: Donnerstag 22. Februar 2018, 14:15
von Survivor
Zustimmung. Von der Rechtsfolge her denken, weil nur so festgestellt werden kann, ob eine Norm den vorgegebenen Sachverhalt überhaupt regeln könnte.

Re: was heißt "einschlägig"

Verfasst: Sonntag 25. Februar 2018, 15:37
von Ingerenz
Das Wort wird im juristischen Kontext tatsächlich verschieden verwendet.

Laut duden.de bedeutet es "zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend, dafür zutreffend". So wäre würde das Wort etwa in dem Satz "für den Rücktritt bei mehreren Beteiligten ist § 24 Abs. 2 StGB einschlägig" verwendet werden – die Norm ist für den Sachverhalt anwendbar, allerdings wurden die einzelnen Voraussetzungen noch nicht geprüft.

Oftmals wird das Wort allerdings auch dafür verwendet, dass alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Beispiel: "§ 34 StGB ist einschlägig und deshalb ist die Tat gerechtfertigt".

Ich halte es für richtig, das Wort nur im erstgenannten Kontext zu verwenden. Insbesondere, weil es meiner Kenntnis nach im nicht juristischen Kontext auch nur so benutzt wird.
sai hat geschrieben:Einschlägig ist weder Rechts- noch sonstiger Fachbegriff. Von daher kann er sich auf alles beziehen, was der jeweilige Autor sagen möchte.
Na, das ist ja super. Alle Wörter die keine Fachbegriffe sind, kann ich also verwenden wie ich will? Wann ist ein Wort denn ein Fachbegriff? Jedes Wort hat eine Bedeutung, und Sprache funktioniert nur, wenn man sich über die Bedeutungen einig ist.