Problem des Zugangs von Willenserklärungen
Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2018, 16:21
Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Verständnisproblem: wann erfolgt der Zugang einer Willenserklärung, die auf eine Mailbox gesprochen wurde? Ist es der Zeitpunkt, in dem der Betreffende die Nachricht über einen neuen Anruf in der Mailbox bekommen hat oder derjenige, in dem sie aufgrund der gebotenen Eile, die Nachricht erst 10 Stunden später anhören konnte? Also ist es möglich den Zugang erst ab dem tatsächlichen Abrufen gelten zu lassen, da am Morgen keine Zeit war?
Vielen lieben Dank im Voraus:)
ich habe folgendes Verständnisproblem: wann erfolgt der Zugang einer Willenserklärung, die auf eine Mailbox gesprochen wurde? Ist es der Zeitpunkt, in dem der Betreffende die Nachricht über einen neuen Anruf in der Mailbox bekommen hat oder derjenige, in dem sie aufgrund der gebotenen Eile, die Nachricht erst 10 Stunden später anhören konnte? Also ist es möglich den Zugang erst ab dem tatsächlichen Abrufen gelten zu lassen, da am Morgen keine Zeit war?
Vielen lieben Dank im Voraus:)