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Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 17:54
von Mr_Black
OJ1988 hat geschrieben:
Schnitte hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Ist ja sehr vermieterfreundlich, das.
Es ist eher mieterfreundlich, genauer nachmieterfreundlich in deinem Fall. Dem Vermieter bekommt ja nicht mehr Geld; er bekommt es nur von einem anderen Mieter, als er es bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung bekäme. Der Gewinner in dem Szenario ist der Nachmieter, nicht der Vermieter.
Stimmt. Oder eben der Vormieter, falls der im Vergleich viel mehr verbraucht hat. Eigentlich müsste es da doch einen Innenausgleich geben?
Von welchem Verbrauch reden wir da eigentlich? Strom? Wasser? Wärme?

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 17:59
von Tobias__21
Und welcher Umlageschlüssel wurde da angelegt?

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 18:31
von thh
Tibor hat geschrieben:Die fehlende Betriebskostenumlage ist ein riesen Umweltproblem. Wird weder über Warmwasser noch über Heizkosten abgerechnet, sondern die Kosten alle paar Jahre auf die Miete (generell) umgelegt, wird sich kein vernünftiger Umgang mit Energie einstellen.
Das überzeugt mich nur begrenzt, weil zum einen ressourcenschonendes Verhalten keine Frage des Geldbeutels, sondern der Vernunft und des Benehmens sein sollte, und weil man sich zum anderen auch Luxus gönnen kann.
Tibor hat geschrieben:Meine Erfahrungen - aus Besuchen in Studentenwohnheim-WGs - haben gezeigt, dass dort lang und ergiebig heiß geduscht wird, Heizung ballert bei angeklappten Fenster, Geschirr unter laufend Wasser gereinigt wird und auch sonst mal tagsüber das Licht (freilich 100Watt Glüher) anbleibt.
Das Licht lösche ich und ich bemühe mich, daran zu denken, die Heizung beim Lüften abzudrehen (und auch stoß- und nicht dauerzulüften), aber ausgiebige heiße Dusche, ab und an auch warme Vollbäder schätze ich sehr, und Geschirr spüle ich meistens unter laufendem Wasser ab. Dabei ist es mir weitgehend gleichgültig, wie das nun abgerechnet wird ...

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 20:50
von Tibor
Dann bist du einfach nur ein Umweltsünder!

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 21:02
von Gelöschter Nutzer
Das mit der Heizung und dem Fenster habe ich noch nie verstanden: eine reguläre Heizung reguliert doch nicht nach der Raumtemperatur, oder?

D.h. wenn ich die Heizung sowieso dauerhaft auf 3 habe, ist es gänzlich irrelevant, ob ich nebenher noch lüfte oder nicht, nicht wahr?

Zu dem fließenden Wasser beim Geschirrspülen: ich finde alles andere ehrlich gesagt eklig bis unhygienisch...

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 21:08
von batman
Suchender_ hat geschrieben:eine reguläre Heizung reguliert doch nicht nach der Raumtemperatur, oder?
Doch, das Thermostatventil reagiert auf die Umgebungstemperatur.

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 21:21
von Gelöschter Nutzer
Gut zu wissen!

Das lernt man im Gymnasium leider nicht, lebensklug war ich noch nie.

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 21:35
von Tobias__21
3 entspricht ca. 20 Grad. Das heisst die Heizung heizt so lange bis 20 Grad erreicht sind und stellt dann ab. Fällt die Temperatur heizt sie wieder. Wenn Du jetzt lüftest und die Heizung offen hast heizt du zum Fenster raus :)

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 21:43
von Gelöschter Nutzer
Tobias__21 hat geschrieben:3 entspricht ca. 20 Grad. Das heisst die Heizung heizt so lange bis 20 Grad erreicht sind und stellt dann ab. Fällt die Temperatur heizt sie wieder. Wenn Du jetzt lüftest und die Heizung offen hast heizt du zum Fenster raus :)
Ja, jetzt habe ich das auch verstanden. Ich dachte bislang immer, die Zahlen wären einfach eine objektive Vorgabe, wie viel geheizt wird, nicht welche Temperatur erzielt werden soll...

Man lernt nie aus.

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 21:47
von Tibor
Ehrlich: ](*,)

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 21:59
von Gelöschter Nutzer
Finde die Heizung dann allerdings irreführend, warum nicht einfach "20 Grad" draufschreiben. :-w

Na ja, neues Ziel: genug verdienen, dass man sich die zusätzlichen Kosten infolge fehlender praktischer Intelligenz leisten kann.

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 22:14
von Tobias__21
Suchender_ hat geschrieben:Finde die Heizung dann allerdings irreführend, warum nicht einfach "20 Grad" draufschreiben. :-w

Na ja, neues Ziel: genug verdienen, dass man sich die zusätzlichen Kosten infolge fehlender praktischer Intelligenz leisten kann.
Das bringt der Umwelt aber auch nix :D

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 22:19
von Gelöschter Nutzer
Die wird es zur Not auch verkraften. Ich weiß, ich weiß, wenn jeder so dächte... aber ein Einzelner macht bei rationaler Betrachtung eben trotzdem so gut wie keinen Unterschied.

Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 22:55
von Muirne
Niedlich. :D

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Re: Darf mein Vermieter das?

Verfasst: Freitag 23. Februar 2018, 22:58
von Muirne
Mache immer aus wenn ich lüfte. Ab und an nachts auch mal durchzug. Heute Nacht habe ichs aber bisschen übertrieben. Schlafe nicht im Zug aber es kam dann sogar über den Flur der nicht im Zug war. Wenn du von deinem Husten aufwachst merkst es schon.


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