Ermessensfehlerlehre
Verfasst: Sonntag 25. Februar 2018, 17:54
Moin,
ich habe schon ein, zwei hilfreiche Threads hierzu gefunden, aber ein paar Unklarheiten habe ich noch:
Konsens dürfte sein, dass die Verhältnismäßigkeit Teil der gesetzlichen Grenzen des Ermessens ist und deshalb unter "Ermessensüberschreitung" geprüft wird.
Alternativ kann man sie aber wegen ihres besonderen Gewichts auch selbstständig prüfen (also I. Ermessen a-c) Ermessensfehler II. Verhältnismäßigkeit). Habe ich das soweit richtig wiedergegeben?
"Ermessensfehlgebrauch" liegt gem. Maurer vor, wenn zweckfremde Erwägungen zur Ermessensentscheidung führen. Leuchtet mir auch ein, nun habe ich aber in einer Falllösung den Gleichbehandlungsgrundsatz/Selbstbindung der Verwaltung ebenfalls unter "Ermessensfehlgebrauch" geprüft gesehen.
Aber handelt es sich hierbei nicht eindeutig um eine Grenze des Ermessens, müsste also unter "Ermessensüberschreitung" geprüft werden?
ich habe schon ein, zwei hilfreiche Threads hierzu gefunden, aber ein paar Unklarheiten habe ich noch:
Konsens dürfte sein, dass die Verhältnismäßigkeit Teil der gesetzlichen Grenzen des Ermessens ist und deshalb unter "Ermessensüberschreitung" geprüft wird.
Alternativ kann man sie aber wegen ihres besonderen Gewichts auch selbstständig prüfen (also I. Ermessen a-c) Ermessensfehler II. Verhältnismäßigkeit). Habe ich das soweit richtig wiedergegeben?
"Ermessensfehlgebrauch" liegt gem. Maurer vor, wenn zweckfremde Erwägungen zur Ermessensentscheidung führen. Leuchtet mir auch ein, nun habe ich aber in einer Falllösung den Gleichbehandlungsgrundsatz/Selbstbindung der Verwaltung ebenfalls unter "Ermessensfehlgebrauch" geprüft gesehen.
Aber handelt es sich hierbei nicht eindeutig um eine Grenze des Ermessens, müsste also unter "Ermessensüberschreitung" geprüft werden?