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Gerichtskosten bei teilw.Klagerücknahme höher als Streitwert

Verfasst: Dienstag 27. Februar 2018, 15:02
von yolo_2018
Hallo liebe Leute,

ich habe folgenden Fall der mich etwas sprachlos macht.

Themengebiet Arbeitsgericht

Es folgt eine Klage aus meheren monetären Punkten sowie meist üblich auch die des Arbeitszeugnisses.

Keine Einigung im Gütetermin.

Vor dem Urteilstermin wird u.a. der Punkt des Arbeitszeugnisses zurückgezogen.

Streitwert im Urteil ca.3.300 €, der Kläger bekommt Recht und muss 78 % der Kosten tragen. Laut Gerichtskostenrechner ca.264 € für das Verfahren.

Im Gütetermin hat die Richterin darauf hingewiesen,dass der Punkt des Arbeitszeugnissees für sie nicht ausreichend begründet ist und dies entweder nachgebessert oder zuürückgenommen werden soll.

Doch jetzt kommt die Kostenrechnung vom Gericht. Gegenstandswert ca. 15.000 €. Anstatt 264 € Gerichtgebühren sind es ca.600 €.

Laut erster Nachfrage wurde dies mir so begründet, dass trotz Klagerücknahme der Wert angesetzt unabhängig von dem Streitwert im Urteil.

Was mich weiterhin dabei stutzig macht ist, dem Kläger wurden die geldlichen Ansprüche aus der Klage recht gegeben. D.h. aus den Streitwert des 3.300 € was ca. 260 € ausmachen müsste doch die Beklagte diese zu 100 % tragen = ca.260 €. Laut Kostenrechnung muss dieser nur 127 € tragen.

Kann jemand aufklären ?

Re: Gerichtskosten bei teilw.Klagerücknahme höher als Streit

Verfasst: Dienstag 27. Februar 2018, 17:02
von Tibor
Keine Rechtsberatung. Auch wegen der Kostenrisiken kann und sollte man einen Rechtsanwalt hinzuziehen, bevor man zum Gericht geht.

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