Frage zum Betrug
Verfasst: Mittwoch 28. Februar 2018, 16:26
Moin liebe Leute,
ich habe ein Problem mit folgender Konstellation:
X wurde von einer GF einer in finanziell hapernden GmbH namens Y kontaktiert. Das Auto steht im Eigentum der Bank. Ohne das diese informiert wird, soll X das Auto verkaufen um bei der Versicherung abzusahnen. X war bezüglich allem eingeweiht. Von den 15.000€ lieferte er bis auf 2.000€ alles bei Y ab. Der Schaden wurde aber nicht mehr bei der Versicherung gemeldet.
Strafbarkeit von X und Y?
Mein Problem ist jetzt beim Betrug, die Frage ist wie hat sich Y strafbar gemacht.
Anknüpfungspunkt ist ein Betrug zu Lasten der Gesellschafter, indem sie dem K das Auto überließ.
Dort prüfe ich den Betrug gegen die Gesellschafter. Ein Irrtum liegt ja nicht vor, weil diese sich mangels Angaben im Sachverhalt keine Vorstellungen von Tatsachen gemacht haben. Aber liegt denn eine konkludente Täuschung über Tatsachen vor? Nach einer Ansicht kann man das bejahen. Demnach kann eine konkludente Täuschung angenommen werden, wenn der Täter die schadenverursachende Anfangssituation verursacht hat. Darunter kann man jetzt subsumieren, dass Y genau eine solche schädigende Ausgangssituation geschaffen hat.
Ist das so richtig gedacht? Oder ist es schon Absurd einen Betrug gegen die Gesellschafter zu prüfen, weil die mit keinem Wort erwähnt werden?
ich habe ein Problem mit folgender Konstellation:
X wurde von einer GF einer in finanziell hapernden GmbH namens Y kontaktiert. Das Auto steht im Eigentum der Bank. Ohne das diese informiert wird, soll X das Auto verkaufen um bei der Versicherung abzusahnen. X war bezüglich allem eingeweiht. Von den 15.000€ lieferte er bis auf 2.000€ alles bei Y ab. Der Schaden wurde aber nicht mehr bei der Versicherung gemeldet.
Strafbarkeit von X und Y?
Mein Problem ist jetzt beim Betrug, die Frage ist wie hat sich Y strafbar gemacht.
Anknüpfungspunkt ist ein Betrug zu Lasten der Gesellschafter, indem sie dem K das Auto überließ.
Dort prüfe ich den Betrug gegen die Gesellschafter. Ein Irrtum liegt ja nicht vor, weil diese sich mangels Angaben im Sachverhalt keine Vorstellungen von Tatsachen gemacht haben. Aber liegt denn eine konkludente Täuschung über Tatsachen vor? Nach einer Ansicht kann man das bejahen. Demnach kann eine konkludente Täuschung angenommen werden, wenn der Täter die schadenverursachende Anfangssituation verursacht hat. Darunter kann man jetzt subsumieren, dass Y genau eine solche schädigende Ausgangssituation geschaffen hat.
Ist das so richtig gedacht? Oder ist es schon Absurd einen Betrug gegen die Gesellschafter zu prüfen, weil die mit keinem Wort erwähnt werden?