Da ihr grade bei dem Zitieren von Entscheidungen seid: Ich schreibe momentan an einer Hausarbeit und wir haben alle ein Dokument erhalten, auf dem konkret steht
wie z.B. die Darstellung von Fußnoten gewünscht ist. Dort steht:
- Entscheidungen des BGH sind aus der amtlichen Sammlung zu zitieren; gleichzeitig sollte eine NJW, MDR und JZ Fundstelle angefügt werden.
- Bsp: BGHSt XX, XX (XX) = NJW XXXX, XX
Verständlich soweit. Das Problem ist, dass ich in meiner Arbeit auf einer Seite konkret die Position der Rechtsprechung darstelle (ebenfalls genaue Anweisung des Profs) und
natürlich besteht dieser Text nur aus Zitaten. Dementsprechend habe ich 7 Fußnoten auf der Seite mit je 2-3 wichtigen Gerichtsentscheidungen. Da könnt ihr euch vorstellen,
wie die Fußnoten aussehen - Optisch ein wirres Feld aus Zahlen
Bsp.: BGHSt XX, XX (XXX) = NJW XXXX, XX; BGHSt XX, XX (XXX) = NJW XXXX, XX ... usw.
Also mir gefällt das nicht. Aber lieber hässlich, als nicht so, wie der Prof es will.
Meint ihr das sollte man so lassen? Oder sollte man nur beim ersten Nennen der jeweiligen Entscheidung die Parallelfundstelle angeben?
Hab schon in den Lehrbüchern geschaut, aber da wird sowieso meist nur aus der amtlichen Sammlung zitiert (m.E. reicht das auch
).