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Stufenklage im Examen

Verfasst: Mittwoch 7. März 2018, 23:42
von Tobias__21
Hallo,

bei einer Stufenklage mit 3 Stufen: 1. Auskunft 2. Versicherung an Eides statt 3. Zahlung ergehen zwei Teilurteile (1.+2.) die dritte Stufe (Zahlung) ist dann das Schlussurteil, oder? Die beiden Teilurteile sind ganz normale Urteile, die verkündet werden müssen und mit der Berufung angreifbar sind, oder? Im Schlussurteil wird dann über die gesamten Kosten entschieden. Also enthalten die Teilurteile im Tenor nix zu den Kosten, oder muss da in den Tenor dass die Kostenentscheidung vorbehalten bleibt?

Und was heisst eigentlich, dass der Kläger jederzeit die Stufenklage verlassen kann und die Ansprüche auf Auskunft+Versicherung an Eides statt fallen lassen kann und auf einen bezifferten Zahlungsanspruch gehen kann? Das ist ja keine Teilrücknahme. Muss er das einfach so erklären und dann ist gut? Was ist da mit den Kosten für Auskunft+Versicherung, wenn er plötzlich davon absieht und auf bezifferte Zahlung klagt?

Wie oft kommen Stufenklage als Urteilsklausuren? Könnte mir das in Kombination mit einem Anerkenntnis der Stufe 1+2 vorstellen.

Re: Stufenklage im Examen

Verfasst: Sonntag 11. März 2018, 18:24
von Salisa
Tobias__21 hat geschrieben:Hallo,

bei einer Stufenklage mit 3 Stufen: 1. Auskunft 2. Versicherung an Eides statt 3. Zahlung ergehen zwei Teilurteile (1.+2.) die dritte Stufe (Zahlung) ist dann das Schlussurteil, oder? Die beiden Teilurteile sind ganz normale Urteile, die verkündet werden müssen und mit der Berufung angreifbar sind, oder? Im Schlussurteil wird dann über die gesamten Kosten entschieden. Also enthalten die Teilurteile im Tenor nix zu den Kosten, oder muss da in den Tenor dass die Kostenentscheidung vorbehalten bleibt?

Und was heisst eigentlich, dass der Kläger jederzeit die Stufenklage verlassen kann und die Ansprüche auf Auskunft+Versicherung an Eides statt fallen lassen kann und auf einen bezifferten Zahlungsanspruch gehen kann? Das ist ja keine Teilrücknahme. Muss er das einfach so erklären und dann ist gut? Was ist da mit den Kosten für Auskunft+Versicherung, wenn er plötzlich davon absieht und auf bezifferte Zahlung klagt?

Wie oft kommen Stufenklage als Urteilsklausuren? Könnte mir das in Kombination mit einem Anerkenntnis der Stufe 1+2 vorstellen.
Ja, 3. Stufe ist das Schlussurteil.
Alle Urteile sind Urteile, und als solche zu behandeln (Verkünden, Rechtsmittel). In diesen Urteilen steht: 2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Der Kläger kann in der Tat jederzeit in die nächste Stufe übergehen. Oder eine überspringen. Das muss er so erklären.

K.A., wie das mit den Kosten ist. Wird ja einheitlich im Schlussurteil (wenn's nur 1 gibt: Urteil) entschieden... Steht da nichts im Zöller?

Re: Stufenklage im Examen

Verfasst: Montag 12. März 2018, 17:03
von Tobias__21
Danke!

In den Zöller hab ich noch nicht geschaut. Wenn der Kläger die Stufenklage plötzlich verlässt nachdem er auf Auskunft geklagt hat muss ja über diese Kosten auch entschieden werden. Aber wahrscheinlich kann man das einfach im Urteil machen. Der Kläger muss ja, wenn er die Stufenklage verlässt, auf eine bestimmte Summe klagen. Über diese Leistungsklage wird ja entschieden und ich könnte mir vorstellen, dass man da dann auch über die Kosten der ursprünglichen Stufenklage mitentscheidet. Oder aber es gibt einfach einen Beschluss über die Kosten der Stufenklage + Urteil auf die Leistungsklage mit deren Kosten. Muss ich mal nachschauen. Da bin ich noch nicht dazu gekommen