In welchen Punkten stimmen sich Anklage und Urteil überein?
Verfasst: Donnerstag 8. März 2018, 13:14
Moin,
zwecks Wissensknüpfung und Lernersparnis:
Welche Teile einer Anklageschrift entsprechen dem Strafurteil?
- Ist das Konkretum eins zu eins vergleichbar mit den Feststellungen des Urteils?
- Das Abstraktum findet sich wohl nicht. Vielleicht als Teil der rechtlichen Würdigung, zu der ich auch noch eine Frage hätte (s.u.)
- "strafbar als" =^ den angewendeten Vorschriften
- wesentliches Ergebnis der Ermittlungen (meist erlassen) =^ Beweiswürdigung
- Anträge = Verurteilung
Zusatzfrage: Wie umfassend muss man die rechtliche Würdigung des Urteils machen? Urteilsstil ist klar. Probleme habe ich mit den unproblematischen Tatbestandsmerkmalen. Dass man die nicht mit der Definition nennt (zB bewegliche Sache = vom Ort entfernbar etc.) erschließt sich mir. Aber sollte man "bewegliche Sache" also als Teil des "Abstraktum" bzw. der Norm überhaupt erwähnen oder immer nur die wirklich relevanten TBM ansprechen, dann aber auch definieren und subsumieren?
zwecks Wissensknüpfung und Lernersparnis:
Welche Teile einer Anklageschrift entsprechen dem Strafurteil?
- Ist das Konkretum eins zu eins vergleichbar mit den Feststellungen des Urteils?
- Das Abstraktum findet sich wohl nicht. Vielleicht als Teil der rechtlichen Würdigung, zu der ich auch noch eine Frage hätte (s.u.)
- "strafbar als" =^ den angewendeten Vorschriften
- wesentliches Ergebnis der Ermittlungen (meist erlassen) =^ Beweiswürdigung
- Anträge = Verurteilung
Zusatzfrage: Wie umfassend muss man die rechtliche Würdigung des Urteils machen? Urteilsstil ist klar. Probleme habe ich mit den unproblematischen Tatbestandsmerkmalen. Dass man die nicht mit der Definition nennt (zB bewegliche Sache = vom Ort entfernbar etc.) erschließt sich mir. Aber sollte man "bewegliche Sache" also als Teil des "Abstraktum" bzw. der Norm überhaupt erwähnen oder immer nur die wirklich relevanten TBM ansprechen, dann aber auch definieren und subsumieren?