Geschäftsbesorgungsvertrag
Verfasst: Freitag 9. März 2018, 10:12
GmbH 1 schließt mit GmbH 2 einen Geschäftsbesorgungsvertrag ab.
Die Tätigkeiten, die GmbH 2 für GmbH 1 macht, sollen natürlich die Arbeitnehmer von GmbH 2 erledigen.
Wie verhindert man bei dieser Konstellation in das Fahrwasser der Arbeitnehmerüberlassung zu geraten?
Die Tätigkeiten, die GmbH 2 für GmbH 1 macht, sollen natürlich die Arbeitnehmer von GmbH 2 erledigen.
Wie verhindert man bei dieser Konstellation in das Fahrwasser der Arbeitnehmerüberlassung zu geraten?