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Gesamthypothek

Verfasst: Sonntag 11. März 2018, 16:42
von Banafighter
Hallo zusammen,

Ich bin leider scheinbar unfähig Dinge selbst erfolgreich zu recherchieren.. Ich habe viele Fragen und wenige Antworten, vielleicht kann das hier ja jemand ändern O:)

Also, folgendes:
Mehrere Parteien haben sich bereit erklärt ihre Grundstücke zu belasten, das Ganze als Gesamthypothek zur Sicherung einer Forderung.

1. Was passiert, wenn eine der Erklärungen nichtig war? Ist dann die Hypothek an den anderen Grundstücken trotzdem wirksam entstanden oder ist dann alles futsch?

2. Kann sich eine Partei (mit oder ohne Zustimmung des Gläubigers) aus der Gesamthypothek lösen, wenn sie den Wert ihres Grundstückes bar auszahlt, auch wenn die Hypothek insgesamt auf einen höheren Betrag läuft? Also hat sie einen Anspruch darauf oder ist es zumindest möglich?
(z.B. ist das Grundstück von Partei X 200.000 Euro wert, die Hypothek läuft aber über 400.000 Euro)

3. Muss eine Bürgschaft grundsätzlich vor/nach einer Hypothek in Anspruch genommen werden oder hängt das von der Vereinbarung ab?


Ich bin für alle Hinweise dankbar, auch für Tipps zur Recherche.

Re: Gesamthypothek

Verfasst: Sonntag 11. März 2018, 16:49
von Tibor
Die Antworten zu der tollen Hausarbeit sind:

1) Trau schau wem
2) Würdest du als Sicherungsnehmer das akzeptieren?
3) Wettlauf

Re: Gesamthypothek

Verfasst: Sonntag 11. März 2018, 17:06
von Banafighter
Erstmal danke dir! O:)

1) Trau schau wem soll bedeuten, das Ganze ist dann nichtig?
Auch wenn ich davon ausgehen kann, dass die Hypothek auch ohne den nichtigen Teil zustande gekommen wäre?
Ich war nämlich gedanklich da stehen geblieben, dass wenn die Sicherungsgeber die Hypothek trotzdem bestellt hätten es für den Sicherungsnehmer ja schwachsinnig wäre zu sagen, dass er die Hypothek nicht ausgestellt hätte, denn das Rückgewährschuldverhältnis bringt ihm ja deutlich weniger ein als die Hypotheken, sodass ich von einer Teilnichtigkeit nach § 139 ausgegangen wäre.

2) Als Sicherungsgeber kann ich ja sowieso nicht mehr rausholen als den Wert des Grundstücks, von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht geht, wäre rein praktisch wohl auch nicht sonderlich sinnvoll, aber wie kann ich das normativ rechtfertigen? Ist das dann ein Verzicht nach § 1175 I 2 gegen Zahlung oder wie läuft das dann ab?

Rette mich bitte! :alright

Re: Gesamthypothek

Verfasst: Sonntag 11. März 2018, 18:27
von JulezLaw
Findest du nicht, dass du die HA selbst schreiben solltest und es schon viel zu nett von Tibor war, dir teils entscheidende Stichworte zu nennen?

Re: Gesamthypothek

Verfasst: Montag 12. März 2018, 09:28
von Schnitte
Banafighter hat geschrieben: 2. Kann sich eine Partei (mit oder ohne Zustimmung des Gläubigers) aus der Gesamthypothek lösen, wenn sie den Wert ihres Grundstückes bar auszahlt, auch wenn die Hypothek insgesamt auf einen höheren Betrag läuft? Also hat sie einen Anspruch darauf oder ist es zumindest möglich?
Wie soll man denn auf so eine Idee kommen? Das geht natürlich nicht. Man kann natürlich versuchen, mit dem Hypothekengläubiger eine Einigung dahingehend zu erzielen, dass dieser gegen Zahlung auf die Hypothek verzichtet (§ 1168 BGB, oder 1175 für die Gesamthypothek). Insofern ist es "zumindest möglich". Einen Anspruch darauf hat man aber natürlich nicht, das wäre ja auch absurd. Zumal im Vorfeld ohnehin niemand mit Sicherheit sagen kann, was der "Wert" des Grundstücks sein soll.

Re: Gesamthypothek

Verfasst: Montag 12. März 2018, 09:54
von Banafighter
Vielen Dank für die netten Antworten!

Ja natürlich möchte ich die Hausarbeit auch selbst lösen, leider bin ich bei den Problemen nicht weitergekommen und keiner meiner befreundeten Kommilitonen schreibt daran. Ich habe hier auch nicht nach Lösungen für die Hausarbeit fragen wollen, sondern lediglich nach Hilfe bei den Problemen, die ich erfolglos zu recherchieren versucht habe.
Von daher vielen Dank für die Hilfe. O:)

Re: Gesamthypothek

Verfasst: Montag 12. März 2018, 10:01
von JulezLaw
Banafighter hat geschrieben:Ich habe hier auch nicht nach Lösungen für die Hausarbeit fragen wollen, sondern lediglich nach Hilfe bei den Problemen, die ich erfolglos zu recherchieren versucht habe.
Der Unterschied macht mich neugierig! Eine Hausarbeit besteht doch aus Problemen, deren Lösung man recherchieren muss. Oder hab ich das Konzept falsch verstanden? Ich bin wirklich neugierig! :-k

Re: Gesamthypothek

Verfasst: Montag 12. März 2018, 12:34
von Banafighter
Ich wollte keine Lösung für die gesamte Hausarbeit, wie du schon sagst besteht diese ja aus vielen Problemen, ich bin bei einigen festgefahren und habe durch die Fragen hier lediglich versucht durch hilfreiche Anregungen wieder etwas an Fahrt zu gewinnen.
Begründen etc. und entsprechende Verweise finden muss ich ja dennoch selbst.

Re: Gesamthypothek

Verfasst: Montag 12. März 2018, 14:56
von JulezLaw
Ich verstehe. Also nicht die ganze Hausarbeit lösen lassen, sondern nur einen Teil von anderen machen lassen. Das ist natürlich völlig ok. [/sarcasm]

Re: Gesamthypothek

Verfasst: Montag 12. März 2018, 18:32
von Tibor
Geschlossen.