Hausarbeit Strafrecht Fußnoten
Verfasst: Sonntag 18. März 2018, 21:28
Hallo ihr Lieben,
ich muss demnächst meine HA einreichen. Soweit bin ich ganz zufrieden; allerdings haben wir eine Begrenzung von maximal 15 Seiten, also fast Nichts.
Beim nochmaligen Durcharbeiten der Fußnoten ist mir aufgefallen, dass ich für die Definitionen, genauer die des Besonderen Teils, teilweise 2-3 Lehrbücher, vereinzelt auch 1 Lehrbuch und 1 Kommentar in jenen angegeben habe. So benutze ich für eine Fußnote zwei Zeilen. Nun zu meiner Frage:
Lohnt es sich für die Definitionen mehr als 1, vielleicht höchstens 2 Lehrbücher anzugeben?
Ich komme nämlich auf 15 1/3 Seiten dank der Absätze. Nehme ich bspw. eine Quelle aus den Oben genannten Fußnoten heraus, dass dann aufgerechnet auf 3-4 Seiten, muss ich nur noch 4 Zeilen unterbringen, was letztendlich machbar ist.
Kennt da jemand eine Vorgabe oder eine Seite bzw. könnte mir berichten was eure Professoren bevorzugen?
Vielen Dank schon mal
ich muss demnächst meine HA einreichen. Soweit bin ich ganz zufrieden; allerdings haben wir eine Begrenzung von maximal 15 Seiten, also fast Nichts.
Beim nochmaligen Durcharbeiten der Fußnoten ist mir aufgefallen, dass ich für die Definitionen, genauer die des Besonderen Teils, teilweise 2-3 Lehrbücher, vereinzelt auch 1 Lehrbuch und 1 Kommentar in jenen angegeben habe. So benutze ich für eine Fußnote zwei Zeilen. Nun zu meiner Frage:
Lohnt es sich für die Definitionen mehr als 1, vielleicht höchstens 2 Lehrbücher anzugeben?
Ich komme nämlich auf 15 1/3 Seiten dank der Absätze. Nehme ich bspw. eine Quelle aus den Oben genannten Fußnoten heraus, dass dann aufgerechnet auf 3-4 Seiten, muss ich nur noch 4 Zeilen unterbringen, was letztendlich machbar ist.
Kennt da jemand eine Vorgabe oder eine Seite bzw. könnte mir berichten was eure Professoren bevorzugen?
Vielen Dank schon mal