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Weiterleitung der StA-Akte nach Einstellung an Owi-behörde

Verfasst: Freitag 23. März 2018, 10:44
von Rudolfo
Mir sind zwei Fragen gekommen, zu denen ich in Kommentaren und Rechtsprechung nichts gefunden habe. Scheint also etwas selbstverständliches zu sein, dochk omme ich nicht drauf ](*,)

1) Wenn die StA eine Verfolgung nach § 153 StPO einstellt, jedoch eine Owi erfüllt ist, leitet sie die Akte dann an die zuständige Owi-Behörde weiter? Was wenn verschiedene Behörden auf Grund verschiedener Owi-Verstöße zuständig wären?

2) Wenn eingestellt wird, jedoch eine Einziehung wegen eines Owi-Verstoßes in Betracht kommt, kann die StA die Einziehung vornehmen oder leitet sie die Akte ebenfalls nur weiter?

Re: Weiterleitung der StA-Akte nach Einstellung an Owi-behör

Verfasst: Freitag 23. März 2018, 13:40
von Ara
§ 43 OWiG (+ Kommentierung) ist bekannt?