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Prozess- und Verzugszinsen

Verfasst: Samstag 24. März 2018, 18:20
von Tobias__21
Hallo,

mir ist nicht ganz klar, wie man Verzugszinsen bei einer Klage beantragt.

Normalerweise:

Beantrage ich den Beklagten zu verurteilen an den Kläger 1000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Wenn der Beklagte jetzt schon vor Klageerhebung in Verzug ist, wie mache ich das?

einfach den obigen Satz und dort noch "nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem xx.xx.xxxx mit rein? Aber Rechtshänigkeit gehen die Verzugszinsen ja in den Prozesszinsen auf, oder?

Re: Prozess- und Verzugszinsen

Verfasst: Samstag 24. März 2018, 18:23
von Muirne
Einfach statt seit Rechtshängigkeit das frühere Datum nehmen.

Re: Prozess- und Verzugszinsen

Verfasst: Samstag 24. März 2018, 18:43
von Tobias__21
Mehr nicht im Antrag? In der Begründung dann halt noch ggf. was zum Verzug.

Re: Prozess- und Verzugszinsen

Verfasst: Samstag 24. März 2018, 18:45
von Tibor
Ja, im Tenor wird ja auch nicht die Begründung für die Zinsen geliefert, also gehört es auch nicht in den Antrag, sondern nur in die Begründung.

Re: Prozess- und Verzugszinsen

Verfasst: Samstag 24. März 2018, 18:56
von Tobias__21
Danke Euch. Und wenn die Verzugszinsen höher sind als die üblichen 5 Prozentpunkte? Dann nehm ich einfach die höheren, oder? Ich muss da nix mehr auftrennen ab Zeitpunkt der Rechtshängigkeit, dass es da dann nur 5 Prozentpunkte gibt, oder?

Was ist in dem Fall:

Beklagter ist in Verzug. Es sind höhere Verzugszinsen im Vertrag vereinbart. Nehmen wir 6%. Der Verzug endet vor Klagezustellung. Also schuldet er bis Rechtshängigkeit 6%, ab Rechtshängigkeit 5%. Kann ich dann schreiben:

Den Beklagten zu verurteilen an den Kläger 1000 € nebst 6 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit xx.xx.xxx bis zum xx.xx.xxxx und 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinsatz seit Rechtshänigkeit zu zahlen.

Das hört sich komisch an. Geht das auch schöner? :)

Re: Prozess- und Verzugszinsen

Verfasst: Samstag 24. März 2018, 19:00
von Muirne
Genau, dann einfach die höheren.
Besonders viel schöner wird das nicht gehen (ich würde "für den Zeitraum vom ... bis..." schreiben, aber das ist ja Geschmackssache), aber das kommt ja auch wirklich nicht dauernd vor.

Re: Prozess- und Verzugszinsen

Verfasst: Samstag 24. März 2018, 19:01
von markus87
Wieso soll die Rechtshängigkeit was am Verzug ändern?

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

Re: Prozess- und Verzugszinsen

Verfasst: Samstag 24. März 2018, 19:28
von Tobias__21
markus87 hat geschrieben:Wieso soll die Rechtshängigkeit was am Verzug ändern?

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
Soll sie nicht. Ich war mir nicht sicher, ob es mit Rechtshängigkeit immer nur die 5 Prozentpunkte gibt. Ich weiss, ist unlogisch ;)

Danke @Muirne

Re: Prozess- und Verzugszinsen

Verfasst: Sonntag 25. März 2018, 23:21
von Mietspantrakt
es gibt auch die nicht unbeachtliche auffassung, dass die prozesszinsen neben den verzugszinsen geltend gemacht werden koennen (so pippen, njw 2010, 887)