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Haben Dritte (VmSzD) e. Anspruch a. Ersatz d.Verzugsschäden?

Verfasst: Mittwoch 28. März 2018, 02:48
von Indubioprovino
Hallo liebes Forum,

mir ist klar, dass Dritte keinen Anspruch auf Primär- jedoch aber auf Sekundärleistungen haben können, sofern man einen Vertrag mit Schutzwirkung bejaht und sie somit in ein Schuldverhältnis einbezieht.

Da ich in Kommentaren und Lehrbüchern allerdings immer nur lese, dass ein Anspruch lediglich aus § 280 I BGB (also neben der Leistung) möglich ist, habe ich mich gefragt, ob auch ein Anspruch aus §§ 280 I, II, 286 BGB möglich sein kann?

Das wird ja eig. nicht ausgeschlossen, steht aber auch nirgends drin?
Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen und hat – das wäre die Krönung – hierfür eine Quelle?

Mit besten Grüßen
IDPV

Re: Haben Dritte (VmSzD) e. Anspruch a. Ersatz d.Verzugsschä

Verfasst: Mittwoch 28. März 2018, 06:51
von Tibor
Geht’s um die Portokosten?

https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/rgesch1/downloads/hausarbeit-uebung-fuer-fortgeschrittene-zivilrecht (Verwaister Link automatisch entfernt)

Re: Haben Dritte (VmSzD) e. Anspruch a. Ersatz d.Verzugsschä

Verfasst: Mittwoch 28. März 2018, 07:35
von Indubioprovino
Hey Tibor,

gerade in Anbetracht der Foren-Richtlinien würde ich mich so liebend gerne dumm stellen und deine Frage mit "Nein" beantworten, allerdings bin ich viel zu beeindruckt, wie gut Du doch informiert bist. ::roll:

Ich hatte es nicht ohne Grund als grds. Frage formuliert. Selbst wenn es nicht um die Hausarbeit ginge, würde mich die Antwort darauf interessieren; der Teil mit der "Quelle" darf dann fairerweise natürlich auch gestrichen werden.

Also alleine aus logischen Gründen würde ich einen Sekundäranspruch auch aus §§ 280 I, II, 286 BGB bejahen. Kannst Du mir sagen, ob das richtig ist?

Re: Haben Dritte (VmSzD) e. Anspruch a. Ersatz d.Verzugsschä

Verfasst: Mittwoch 28. März 2018, 08:09
von Tibor
Ne, komm. Mach die Hausarbeit mal allein. Einfaches Auslegungshandwerkzeug anwenden.

Geschlossen.