Entnahmen Konto einer Erbengemeinschaft durch Dritte
Verfasst: Mittwoch 28. März 2018, 09:31
Folgender Sachverhalt:
A hat zwei Kinder B und C. B und C sind Erben eines Mehrparteienhauses, jeweils zu 50%. A befindet sich in der Privatinsolvenz und hat eine Vollmacht für das Konto des Mehrparteienhauses, auf dem auch die Mieten eingehen. A ist jedoch nicht Kontoeigentümer und auch nicht Erbe.
A hat nach und nach in rund 3 Jahren ca. 150.000 € von diesem Konto für private Ausgaben genutzt. Es bestehen keine schriftlichen Abreden oder dergleichen. Der Insolvenzverwalter hat hierüber keinerlei Kenntnis.
Ist es für A strafbar an das Konto zu gehen, da A sich in der Privatinsolvenz befindet? Können B und C das Geld zurückfordern?
A hat zwei Kinder B und C. B und C sind Erben eines Mehrparteienhauses, jeweils zu 50%. A befindet sich in der Privatinsolvenz und hat eine Vollmacht für das Konto des Mehrparteienhauses, auf dem auch die Mieten eingehen. A ist jedoch nicht Kontoeigentümer und auch nicht Erbe.
A hat nach und nach in rund 3 Jahren ca. 150.000 € von diesem Konto für private Ausgaben genutzt. Es bestehen keine schriftlichen Abreden oder dergleichen. Der Insolvenzverwalter hat hierüber keinerlei Kenntnis.
Ist es für A strafbar an das Konto zu gehen, da A sich in der Privatinsolvenz befindet? Können B und C das Geld zurückfordern?