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Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Verfasst: Donnerstag 29. März 2018, 21:45
von Alex_23
Guten Tag!
Zuersteinmal weiß ich nicht ob ich die Frage überhaupt im richtigen Forenbereich gestellt habe. Bin gerade neu hier. Studiere leider auch kein Jura bin aber interessiert.
Durch eine Diskussion mit meinem Kollegen (Jura Student 2. Semester) kam die Frage auf, ob man die Tätigkeit eines Drogenbosses als Beruf ansehen kann. Ich habe versucht zu argumentieren, dass es ja viele Paralleleln zum Einzelkauf aufweißt. An und Verkauf, Preis Kalkulation Kundenbindung etc. Er vertritt jedoch die Meinung, dass alles was gemeinschaftschädlich ist, direkt kein Beruf mehr sein kann und gemeinschaftlich ist was laut seiner Aussage "was vom Gesetzgeber verboten wurde aber trotzdem getan wird." Tja. Jetzt ist die Frage gibt es noch Argumente, Gesetzte, die meine Meinung unterstützen oder hat er einfach Recht?

Grüße Alex

Re: Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 11:43
von Brainiac
Kommt immer auf den Kontext an. Als Beruf kann man vieles definieren. Geht es aber zB darum, ob ein durch Art. 12 GG geschützter Beruf vorliegt, so darf er nach der herrschenden Meinung nicht evident und schlechthin sozial- und gemeinschaftsschädlich sein. Für letzteres ist der Drogendealer Lehrbeispiel, für den Drogenboss gilt das erst recht. Die Schwelle beginnt aber nicht schon mit dem gesetzlichen Verbot der Tätigkeit (so eindeutig das BVerfG).

Re: Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 16:19
von Calipso
Natürlich kann man "Drogenboss" an und für sich als Beruf definieren, aber die Frage ist, ob dies auch rechtlich anerkannt wird:

Wirksame Verträge kann der "Drogenboss" mit dem Drogenverkauf gem. §§ 134 ff. BGB nicht schließen.

Steuerlich anmelden kann er sein Gewerbe auch nicht.

Strafbar macht sich der "Drogenboss" in Ausübung seines Geschäft nach dem StGB permanent.

Geschützt als Beruf iSv Art. 12 des Grundgesetzes ist die Tätigkeit auch nicht.

Steuern, Renten- und Sozialversicherungbeiträge etc. kann der "Drogenboss" bezogen auf seine Tätigkeit und die seiner "Mitarbeiter" auch nicht abführen.

Rechtlich betrachtet handelt es sich also nicht um einen Beruf.

Re: Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 16:22
von Tibor
Calipso hat geschrieben: Steuerlich anmelden kann er sein Gewerbe auch nicht.
Auf § 40 Abgabenordnung wird hingewiesen.

Re: Drogenboss als Beruf definieren möglich?

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 16:23
von Calipso
Tibor hat geschrieben:
Calipso hat geschrieben: Steuerlich anmelden kann er sein Gewerbe auch nicht.
Auf § 40 Abgabenordnung wird hingewiesen.
Haha, ok.