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Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 15:16
von Parmi
Liebes Forum,

ich habe schon viel erlebt, aber das hier Toppt alles:
Ein Kollege bezeichnet mich (namentlich) als "blöde Kuh" und "dumm" in einem Schriftsatz!
Ich weiß nun überhaupt nicht, wie ich damit umgehen soll. Ich habe das Mandat erst kürzlich übernommen, wir befinden uns im Berufungsverfahren. Das Gericht hat keinen Hinweis o.ä. erteilt.
Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen, zumal ich sicher bin, das Berufungsverfahren zu gewinnen.
Wozu würdet ihr raten?

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 15:24
von Tibor
Klarer Fall für StA und Kammer nebst Kopie für das Gericht zur Akte. Das hat nichts mehr mit dem „Kampf ums Recht“ zu tun.

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 15:57
von Liz
+ 1

Das liegt deutlich jenseits dessen, was man auch bei Anlegung es großzügigen Maßstabs noch als irgendwie tolerabel ansehen kann.

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 16:27
von joee78
Und "persönlich, vertraulich" ne Unterlassungserklärung fordern. Willst ja auch n paar Mark dran verdienen. \:D/

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 16:31
von Eagnai
Äh, bitte? :eeeek: :crazy:

Ich kann mir das kaum vorstellen... rein praktisch, meine ich. Da schreibt einer allen Ernstes in einem Schriftsatz an dich etwas wie "Im Übrigen liegen Ihre Ausführungen neben der Sache, Sie blöde Kuh?" oder in einem Schriftsatz an das Gericht "Im Übrigen hat die den Beklagten vertretende blöde Kuh schon im Ansatz Unrecht, wenn sie vorträgt..."

Ich arbeite ja bei der StA und wundere mich teilweise, durch was für Lappalien sich Leute so alles beleidigt oder verleumdet fühlen, aber wenn da einer wirklich ganz platt eine Kollegin als "blöde Kuh" bezeichnet... das geht gar nicht. Was denkt der sich?

Da würde ich an deiner Stelle durchaus Anzeige erstatten (innerhalb der Drei-Monats-Frist und mit schriftlichem Strafantrag natürlich ;)).

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 16:46
von joee78
Manchmal eskaliert so ein Streit natürlich. In der Märzausgabe des Anwaltsblatts ist die BGH-Entscheidung eines bizarren Falls enthalten, in dem ein aus einer Sozietät ausscheidender Anwalt seinem Chef eine Email schreibt, in dem er sich positiv über dessen Krebserkrankung äußert. Im Gegenzug wird der ausscheidende Anwalt als "dummes [Wort wollen wir hier nicht hören]" bezeichnet. Dagegen ging dieser Anwalt durch alle Instanzen - und verlor, da die Bezeichnung "dummes [Wort wollen wir hier nicht hören]" in dieser speziellen Situation nicht zu beanstanden sei:

http://www.internet-law.de/2018/01/bgh- ... tzung.html

@ Parmi: Ich weiß ja nicht, was du dem Kollegen vorher geschrieben hast. :-w

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 17:13
von Ara
Kopie des Schriftsatzes an seine Mutter schicken?

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 17:21
von Parmi
Ich kann es ja selbst kaum glauben. Zum einen, dass ein zugelassener RA soetwas schreibt, zum anderen, dass "auch die Prozessbevollmächtigte der Klägerin im Berufungsverfahren, die dumme Kuh, keine Ahnung von der Materie hat."
Genau so steht es da, 1:1.
Wohl gemerkt, ich bin mir wirklich sicher, die Sache zu gewinnen. Weder vorgerichtlich, noch im erstinstanzlichen Verfahren war ich an Board. Mit den PBV der Gegenseite habe ich kein einziges Wort gewechselt. Der hat den Kollegen meiner Mandanten im Vorfeld aber bereits beleidigt, ihn wegen seines fortgeschrittenen Alters "besser in Rente geschickt". Im Termin (erstinstanzlich) hat er sich wohl mit dem Richter geduzt, abends zum Grillen verabrdet (hörensagen, denn ich war nicht anwesend), es gibt kein (!) Protokoll, nichts, das gesamte Verfahren beruht auf mehreren groben Verfahrensmängeln. Im Termin soll der Richter wohl zum Mdt gesagt haben "bla bla, ich glaube Ihnen eh kein Wort,". Zu diesem Zeitpunkt war der damalige PBV meiner Mdt noch gar nicht anwesend, denn der hatte sich etwas verspätet. Das Gericht (AG) hat die Verhandlung dennoch begonnen, ohne Anwesenheit des PBV.
In meinem Schriftsatz habe ich einzig und allein das Urteil des Ausgangsgericht angegriffen, weder die Gegenseite, noch deren PBV mit einem einzigen Wort.
Ich bin immernoch sprachlos.

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 17:31
von Kroate
Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass der Anwalt der Gegenseite das in den Schriftsatz gepackt hatte mit dem Vorsatz es später zu löschen und es dann vergessen hat. Ich mein, wie muss man den gestrickt sein, um soetwas tatsächlich in einen Schriftsatz zu packen?

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Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 18:10
von markus87
Tja sowas kommt dabei raus wenn man Schriftsätze diktiert und nicht selbst schreibt.

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Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 18:19
von Eagnai
markus87 hat geschrieben:Tja sowas kommt dabei raus wenn man Schriftsätze diktiert und nicht selbst schreibt.
... und auch nicht noch einmal gegenliest, ehe sie rausgehen.

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 18:28
von Tobias__21
markus87 hat geschrieben:Tja sowas kommt dabei raus wenn man Schriftsätze diktiert und nicht selbst schreibt.

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Das ist die einzige Variante, die ich mir vorstellen kann. Dass er das irgendwie beim Diktieren vor sich hin gesagt hat, als er sich aufgeregt hat. Das macht doch keiner....Es gibt ja nichts, was es nicht gibt, aber sowas wäre ja seltenst dämlich.

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 18:31
von Muirne
Verstehe Ich nicht. Natürlich wird geschrieben was man diktiert. Da blubbert man doch nicht gedankenverloren vor sich hin.

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Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 18:37
von Tobias__21
Aber das macht doch keiner absichtlich. Das weiss der doch, dass das Zores gibt. Dass vielleicht mal ein Strafverteidiger vor Gericht die Beherrschung verliert, ok, die ticken ja auch anders ;) Aber in einem Zivilrechtsstreit in einem Schriftsatz ans Gericht????

Vielleicht dachte er auch, dass es seine Sekretärin schon rausnehmen wird. Vielleicht mach er sowas ja öfter und sie löscht es dann, irgendein running gag oder so. Diesmal gings dann halt mal schief.

Re: Beleidigung im Schriftsatz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 18:39
von Liz
Kroate hat geschrieben:Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass der Anwalt der Gegenseite das in den Schriftsatz gepackt hatte mit dem Vorsatz es später zu löschen und es dann vergessen hat. Ich mein, wie muss man den gestrickt sein, um soetwas tatsächlich in einen Schriftsatz zu packen?

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Ich hielte es allerdings auch für sehr speziell, so etwas allen Ernstes in einen Schriftsatzentwurf zu schreiben/diktieren... Aus welcher Motivation?