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Verständnisproblem Vertrauensschutz

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 16:28
von Topper12
Ich habe beim lesen meiner Unterlagen ein Verständnisproblem. Wenn man eine Verfassungsbeschwerde prüft, darf man bei einer Gesetzes VB den konkreten Einzefall prüfen im Rahmen des Vertrauensschutzes ? Das ist doch unzulässig oder nicht ? Das bedeutet für mich, dass man zb bei einer unechten Rückwirkung nur abstrakt prüft, ob das Gesetz verfassungswidrig ist. Würde man hier auf den Einzelfall eingehen, wäre das doch ein grober Fehler? Wenn überhaupt würde ich den Einzellfall in einer Urteils VB unter dem Prüfungspunkt "Verfassungsmäßigkeit der Einzelfallanwendung prüfen". Bin mega verwirrt und schreibe nächste Woche diesbezüglich eine Klausur. Wäre sehr hilfreich wenn jemand mir helfen könnte und mir das verständlich erklärt.