„ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“
Verfasst: Sonntag 1. April 2018, 14:50
Hallo,
welche genaue Bedeutung hat der Zusatz „ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“ bei einer pol. Erst-/Lagemeldung, die vom Polizeipräsidium an die Staatsanwaltschaft geschickt wird und Bestandteil der Ermittlungsakte wird.
Gruß
welche genaue Bedeutung hat der Zusatz „ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“ bei einer pol. Erst-/Lagemeldung, die vom Polizeipräsidium an die Staatsanwaltschaft geschickt wird und Bestandteil der Ermittlungsakte wird.
Gruß