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„ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“

Verfasst: Sonntag 1. April 2018, 14:50
von jur59
Hallo,

welche genaue Bedeutung hat der Zusatz „ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“ bei einer pol. Erst-/Lagemeldung, die vom Polizeipräsidium an die Staatsanwaltschaft geschickt wird und Bestandteil der Ermittlungsakte wird.

Gruß

Re: „ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“

Verfasst: Montag 2. April 2018, 12:39
von thh
jur59 hat geschrieben: welche genaue Bedeutung hat der Zusatz „ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“ bei einer pol. Erst-/Lagemeldung, die vom Polizeipräsidium an die Staatsanwaltschaft geschickt wird und Bestandteil der Ermittlungsakte wird.
Der Zusatz bedeutet, dass sie gerade eben nicht Bestandteil der Ermittlungsakten werden soll, weil es sich in der Regel um interne polizeiliche Mitteilungen, bspw. in Erfüllung von Berichtspflichten, handelt.

Re: „ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 18:45
von Eagnai
Ja - und besagte Lagemeldung wird mit einiger Wahrscheinlichkeit nur versehentlich mit in die Akte geraten sein.