Kirchenaustritt ungültig wegen unzuständigkeit
Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 11:34
Kirchenaustritte in NRW ist bei den Amtsgerichten möglich. Der Erstwohnsitz befindet sich dort, der Zweitwohnsitz in Hessen. Eine Behörde in Hessen hat nun eine Erklärung entgegengenommen und eine Bescheinigung ausgestellt über den Austritt.
Nach Monaten informiert diese das Finanzamt das die Bescheinigung ungültig ist aufgrund unzuständiger Behörde weil Sie es wohl übersehen haben und fordern die Bescheinigung zurück und zahlen die Verwaltungsgebühr nicht zurück.
Meines Erachten ist die Bescheinigung rechtswirksam da Sie keinen Fehler enthält.
Bitte Euro Meinungen hierzu!
Nach Monaten informiert diese das Finanzamt das die Bescheinigung ungültig ist aufgrund unzuständiger Behörde weil Sie es wohl übersehen haben und fordern die Bescheinigung zurück und zahlen die Verwaltungsgebühr nicht zurück.
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